Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz

ShortId
16.5431
Id
20165431
Updated
14.11.2025 07:40
Language
de
Title
Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz
AdditionalIndexing
2811;04
1
Texts
  • <p>Das Staatssekretariat für Migration hat am 9. Juni 2015 die kantonalen Migrationsämter damit beauftragt, die Angabe der Staatsangehörigkeit auf Ausländerausweisen von chinesischen Staatsangehörigen tibetischer Ethnie zu harmonisieren. In den betreffenden Ausländerausweisen wurden seit mehreren Jahren sowohl China als auch Tibet als Staatsangehörigkeit aufgeführt. Die Schweiz anerkennt Tibet nicht als Staat; entsprechend kann auch nicht von einer tibetischen Staatsangehörigkeit gesprochen werden. Es handelt sich daher bei der früheren Bezeichnung der Staatsangehörigkeit um einen Erfassungsfehler der Verwaltung, der nun korrigiert werden musste.</p><p>Mit dieser Korrektur sind keinerlei Änderungen des Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen verbunden. Personen, welche von der Schweiz als Staatenlose anerkannt wurden, sind von der Korrektur selbstverständlich nicht betroffen.</p>
  • <p>Tibeterinnen und Tibeter, welche unmittelbar nach der Besetzung Tibets durch China aus ihrer vorher unabhängigen Heimat Tibet geflohen sind, haben in der Schweiz als anerkannte Flüchtlinge Ausweise mit der Herkunftsbezeichnung "Tibet" oder "staatenlos" erhalten.</p><p>Müsste diesen Menschen und ihren Nachkommen nicht konsequenterweise weiterhin diese Herkunftsbezeichnung in den Papieren eingetragen werden?</p>
  • Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Staatssekretariat für Migration hat am 9. Juni 2015 die kantonalen Migrationsämter damit beauftragt, die Angabe der Staatsangehörigkeit auf Ausländerausweisen von chinesischen Staatsangehörigen tibetischer Ethnie zu harmonisieren. In den betreffenden Ausländerausweisen wurden seit mehreren Jahren sowohl China als auch Tibet als Staatsangehörigkeit aufgeführt. Die Schweiz anerkennt Tibet nicht als Staat; entsprechend kann auch nicht von einer tibetischen Staatsangehörigkeit gesprochen werden. Es handelt sich daher bei der früheren Bezeichnung der Staatsangehörigkeit um einen Erfassungsfehler der Verwaltung, der nun korrigiert werden musste.</p><p>Mit dieser Korrektur sind keinerlei Änderungen des Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen verbunden. Personen, welche von der Schweiz als Staatenlose anerkannt wurden, sind von der Korrektur selbstverständlich nicht betroffen.</p>
    • <p>Tibeterinnen und Tibeter, welche unmittelbar nach der Besetzung Tibets durch China aus ihrer vorher unabhängigen Heimat Tibet geflohen sind, haben in der Schweiz als anerkannte Flüchtlinge Ausweise mit der Herkunftsbezeichnung "Tibet" oder "staatenlos" erhalten.</p><p>Müsste diesen Menschen und ihren Nachkommen nicht konsequenterweise weiterhin diese Herkunftsbezeichnung in den Papieren eingetragen werden?</p>
    • Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz

Back to List