Ungleich lange Spiesse im Tabaksteuergesetz

ShortId
16.5438
Id
20165438
Updated
28.07.2023 05:07
Language
de
Title
Ungleich lange Spiesse im Tabaksteuergesetz
AdditionalIndexing
2841;2446
1
Texts
  • <p>Feinschnitttabak wird rund zwei Drittel tiefer besteuert als Zigaretten. Dies ist historisch bedingt, und auch im europäischen Ausland ist eine solche Differenzierung üblich. Selber gedrehte Zigaretten sollten bewusst weniger hoch als maschinell hergestellte Fabrikzigaretten besteuert werden. Die steigenden Preise veränderten jedoch das Konsumverhalten.</p><p>Um diesen Umstieg von Zigaretten auf Feinschnitttabak einzudämmen, wurde in den letzten Jahren die Tabaksteuer auf Feinschnitttabak deutlich erhöht. Betrug im Jahr 2009 die Tabaksteuer auf Feinschnitttabak höchstens Fr. 9.90 je Kilogramm, so beträgt sie heute mindestens 80 Franken je Kilogramm.</p><p>Infolge der Aufgabe des Euromindestkurses haben sich die Preisunterschiede beim Feinschnitttabak und bei den Zigaretten zu unseren direkten Nachbarländern wesentlich zuungunsten der Schweiz entwickelt. Dies führt dazu, dass in der Schweiz wohnhafte Personen vermehrt Tabakprodukte im Ausland einkaufen.</p><p>Aus diesem Grund hat der Bundesrat gegenwärtig darauf verzichtet, eine Erneuerung der Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Feinschnitttabak zu beantragen.</p>
  • <p>- Stimmt es, dass Roll- und Feinschnitttabak - grund- und sinnloserweise - sehr viel tiefer besteuert wird als Zigarettentabak?</p><p>- Stimmt es, dass dies zu einer nachweisbaren Marktverzerrung führt?</p><p>- Warum hat der Bundesrat das in seiner aktuellen Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes nicht korrigiert?</p>
  • Ungleich lange Spiesse im Tabaksteuergesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Feinschnitttabak wird rund zwei Drittel tiefer besteuert als Zigaretten. Dies ist historisch bedingt, und auch im europäischen Ausland ist eine solche Differenzierung üblich. Selber gedrehte Zigaretten sollten bewusst weniger hoch als maschinell hergestellte Fabrikzigaretten besteuert werden. Die steigenden Preise veränderten jedoch das Konsumverhalten.</p><p>Um diesen Umstieg von Zigaretten auf Feinschnitttabak einzudämmen, wurde in den letzten Jahren die Tabaksteuer auf Feinschnitttabak deutlich erhöht. Betrug im Jahr 2009 die Tabaksteuer auf Feinschnitttabak höchstens Fr. 9.90 je Kilogramm, so beträgt sie heute mindestens 80 Franken je Kilogramm.</p><p>Infolge der Aufgabe des Euromindestkurses haben sich die Preisunterschiede beim Feinschnitttabak und bei den Zigaretten zu unseren direkten Nachbarländern wesentlich zuungunsten der Schweiz entwickelt. Dies führt dazu, dass in der Schweiz wohnhafte Personen vermehrt Tabakprodukte im Ausland einkaufen.</p><p>Aus diesem Grund hat der Bundesrat gegenwärtig darauf verzichtet, eine Erneuerung der Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Feinschnitttabak zu beantragen.</p>
    • <p>- Stimmt es, dass Roll- und Feinschnitttabak - grund- und sinnloserweise - sehr viel tiefer besteuert wird als Zigarettentabak?</p><p>- Stimmt es, dass dies zu einer nachweisbaren Marktverzerrung führt?</p><p>- Warum hat der Bundesrat das in seiner aktuellen Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes nicht korrigiert?</p>
    • Ungleich lange Spiesse im Tabaksteuergesetz

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