Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz

ShortId
16.5439
Id
20165439
Updated
28.07.2023 05:05
Language
de
Title
Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz
AdditionalIndexing
2811;04
1
Texts
  • <p>Das Staatssekretariat für Migration hat am 9. Juni 2015 die kantonalen Migrationsämter damit beauftragt, die Angabe der Staatsangehörigkeit auf Ausländerausweisen von chinesischen Staatsangehörigen tibetischer Ethnie zu harmonisieren. In den betreffenden Ausländerausweisen wurden seit mehreren Jahren sowohl China als auch Tibet als Staatsangehörigkeit aufgeführt. Die Schweiz anerkennt Tibet nicht als Staat; entsprechend kann auch nicht von einer tibetischen Staatsangehörigkeit gesprochen werden. Es handelt sich daher bei der früheren Bezeichnung der Staatsangehörigkeit um einen Erfassungsfehler der Verwaltung, der nun korrigiert werden musste.</p><p>Mit dieser Korrektur sind keinerlei Änderungen des Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen verbunden. Personen, welche von der Schweiz als Staatenlose anerkannt wurden, sind von der Korrektur selbstverständlich nicht betroffen.</p>
  • <p>Bis vor Kurzem verwendeten die Schweizer Behörden in den Identitätsausweisen für Tibeterinnen und Tibeter die Herkunftsangaben "staatenlos", "Tibetischen Ursprungs" oder "Tibet (China)".</p><p>Diese Praxis wurde geändert, heute wird bei Erneuerung der Ausweise die Herkunft "China" eingetragen.</p><p>- Welche Gründe haben zur Praxisänderung geführt?</p><p>- Welchen Nutzen ziehen die Behörden aus dieser neuen Bezeichnung?</p><p>- Unter welchen Voraussetzungen könnte wieder zu den bisherigen Herkunftsbezeichnungen zurückgekehrt werden?</p>
  • Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Staatssekretariat für Migration hat am 9. Juni 2015 die kantonalen Migrationsämter damit beauftragt, die Angabe der Staatsangehörigkeit auf Ausländerausweisen von chinesischen Staatsangehörigen tibetischer Ethnie zu harmonisieren. In den betreffenden Ausländerausweisen wurden seit mehreren Jahren sowohl China als auch Tibet als Staatsangehörigkeit aufgeführt. Die Schweiz anerkennt Tibet nicht als Staat; entsprechend kann auch nicht von einer tibetischen Staatsangehörigkeit gesprochen werden. Es handelt sich daher bei der früheren Bezeichnung der Staatsangehörigkeit um einen Erfassungsfehler der Verwaltung, der nun korrigiert werden musste.</p><p>Mit dieser Korrektur sind keinerlei Änderungen des Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen verbunden. Personen, welche von der Schweiz als Staatenlose anerkannt wurden, sind von der Korrektur selbstverständlich nicht betroffen.</p>
    • <p>Bis vor Kurzem verwendeten die Schweizer Behörden in den Identitätsausweisen für Tibeterinnen und Tibeter die Herkunftsangaben "staatenlos", "Tibetischen Ursprungs" oder "Tibet (China)".</p><p>Diese Praxis wurde geändert, heute wird bei Erneuerung der Ausweise die Herkunft "China" eingetragen.</p><p>- Welche Gründe haben zur Praxisänderung geführt?</p><p>- Welchen Nutzen ziehen die Behörden aus dieser neuen Bezeichnung?</p><p>- Unter welchen Voraussetzungen könnte wieder zu den bisherigen Herkunftsbezeichnungen zurückgekehrt werden?</p>
    • Wechsel der Nationalitätsangabe in den Identitätsausweisen der tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz

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