Unternehmenssteuerreform III. Das Fuder ist überladen!
- ShortId
-
16.5441
- Id
-
20165441
- Updated
-
14.11.2025 07:32
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmenssteuerreform III. Das Fuder ist überladen!
- AdditionalIndexing
-
2446;15
- 1
-
- Texts
-
- <p>Bei der Frage der internationalen Akzeptanz des Unternehmenssteuerrechts stehen für die Schweiz die von der OECD entwickelten Standards im Vordergrund, wie sie beispielsweise für Patentboxen entwickelt worden sind. Hinsichtlich erhöhter Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung gibt es derzeit keine solchen Standards.</p><p>In der EU gewähren verschiedene Staaten erhöhte Steuerabzüge oder Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung, z. B. Frankreich, Belgien oder Irland. Die EU hat diese Regelungen bislang soweit ersichtlich akzeptiert und den Mitgliedstaaten keine Einschränkungen auferlegt.</p><p>Die vom Parlament beschlossene Regelung steht daher im Einklang mit den geltenden globalen Standards. Angesichts vergleichbarer Regelungen in Konkurrenzstandorten erweist sich die Massnahme als geeignetes Instrument, um die Ziele der Unternehmenssteuerreform III zu erreichen.</p><p>Hinsichtlich der Kinderdrittbetreuungskosten prüft der Bundesrat derzeit eine Erhöhung der Abzugslimite. Eine Abzugsfähigkeit von mehr als 100 Prozent der tatsächlichen Kosten steht dabei für den Bundesrat nicht zur Diskussion.</p>
- <p>- Inwiefern kann der Bundesrat hieb- und stichfest behaupten, dass die Inputförderung mit 150 Prozent wirklich international anerkannt und akzeptiert ist?</p><p>- Gibt es überhaupt Länder, die eine über den effektiv belegbaren Geschäftsaufwand hinausgehende Inputförderung als Steuerabzug zulassen?</p><p>- Sieht er nicht ein folgenschweres Präjudiz in einem 150-prozentigen Abzug?</p><p>- Erwägt er, Kinderbetreuungskosten mit 150 Prozent steuerlich abzugsfähig zu machen, da diese eine Investition in die Zukunft sind?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Das Fuder ist überladen!
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei der Frage der internationalen Akzeptanz des Unternehmenssteuerrechts stehen für die Schweiz die von der OECD entwickelten Standards im Vordergrund, wie sie beispielsweise für Patentboxen entwickelt worden sind. Hinsichtlich erhöhter Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung gibt es derzeit keine solchen Standards.</p><p>In der EU gewähren verschiedene Staaten erhöhte Steuerabzüge oder Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung, z. B. Frankreich, Belgien oder Irland. Die EU hat diese Regelungen bislang soweit ersichtlich akzeptiert und den Mitgliedstaaten keine Einschränkungen auferlegt.</p><p>Die vom Parlament beschlossene Regelung steht daher im Einklang mit den geltenden globalen Standards. Angesichts vergleichbarer Regelungen in Konkurrenzstandorten erweist sich die Massnahme als geeignetes Instrument, um die Ziele der Unternehmenssteuerreform III zu erreichen.</p><p>Hinsichtlich der Kinderdrittbetreuungskosten prüft der Bundesrat derzeit eine Erhöhung der Abzugslimite. Eine Abzugsfähigkeit von mehr als 100 Prozent der tatsächlichen Kosten steht dabei für den Bundesrat nicht zur Diskussion.</p>
- <p>- Inwiefern kann der Bundesrat hieb- und stichfest behaupten, dass die Inputförderung mit 150 Prozent wirklich international anerkannt und akzeptiert ist?</p><p>- Gibt es überhaupt Länder, die eine über den effektiv belegbaren Geschäftsaufwand hinausgehende Inputförderung als Steuerabzug zulassen?</p><p>- Sieht er nicht ein folgenschweres Präjudiz in einem 150-prozentigen Abzug?</p><p>- Erwägt er, Kinderbetreuungskosten mit 150 Prozent steuerlich abzugsfähig zu machen, da diese eine Investition in die Zukunft sind?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Das Fuder ist überladen!
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