Werden Bundesgelder für den Hochwasserschutz missbraucht?

ShortId
16.5444
Id
20165444
Updated
28.07.2023 05:00
Language
de
Title
Werden Bundesgelder für den Hochwasserschutz missbraucht?
AdditionalIndexing
52;24
1
Texts
  • <p>Seit der Revision des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20) im Jahr 2011 verfügt der Bund über zwei getrennte Kredite: einerseits über den Kredit Hochwasserschutz (Zahlungskredit 2016: 142,1 Millionen Franken) und andererseits über den Kredit Revitalisierung (Zahlungskredit 2016: 30 Millionen Franken). Der Kredit Revitalisierung wurde 2011 geschaffen, um die prekäre Situation unserer Fliessgewässer mit Revitalisierungen zu verbessern.</p><p>Es werden keine Beiträge aus dem Hochwasserschutzkredit an Revitalisierungsprojekte geleistet. Ein Hochwasserschutzprojekt kann jedoch eine Zusatzfinanzierung aus dem Revitalisierungskredit erhalten.</p><p>Geht ein Hochwasserschutzprojekt über die gesetzlich verankerten ökologischen Mindestanforderungen gemäss Artikel 4 des Wasserbaugesetzes (SR 721.100) hinaus, kann eine Zusatzfinanzierung aus dem Revitalisierungskredit geleistet werden. So wurden im Jahr 2015 rund 2,5 Millionen Franken aus dem Revitalisierungskredit zur Zusatzfinanzierung von Hochwasserschutzprojekten verwendet.</p><p>Ob bei einem Hochwasserschutzprojekt eine Zusatzfinanzierung aus dem Revitalisierungskredit angestrebt werden soll, entscheidet der Bauherr mit der ökologischen Ausgestaltung des Projektes. Bauherren bei Wasserbauprojekten sind fallweise der Kanton, die Gemeinde oder Dritte. Diese Zusatzfinanzierung ist durch die ergänzende Leistung mit der Nutzung von Synergien und der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen gerechtfertigt.</p>
  • <p>Der Bund leistet über 100 Millionen Franken pro Jahr an den Hochwasserschutz. Es ist bekannt, dass viele dieser Gelder nicht nur dem Hochwasserschutz zugutekommen, sondern damit auch Renaturierungsprojekte finanziert werden. Daraus resultieren überdimensionierte Eingriffe in Natur und Landwirtschaft.</p><p>- Werden Gelder für Renaturierungsprojekte zweckentfremdet?</p><p>- Entspricht das der Absicht des Gesetzgebers?</p><p>- Wie viele Prozente der Gelder kommen nicht dem Hochwasserschutz zugute?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?</p>
  • Werden Bundesgelder für den Hochwasserschutz missbraucht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Revision des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20) im Jahr 2011 verfügt der Bund über zwei getrennte Kredite: einerseits über den Kredit Hochwasserschutz (Zahlungskredit 2016: 142,1 Millionen Franken) und andererseits über den Kredit Revitalisierung (Zahlungskredit 2016: 30 Millionen Franken). Der Kredit Revitalisierung wurde 2011 geschaffen, um die prekäre Situation unserer Fliessgewässer mit Revitalisierungen zu verbessern.</p><p>Es werden keine Beiträge aus dem Hochwasserschutzkredit an Revitalisierungsprojekte geleistet. Ein Hochwasserschutzprojekt kann jedoch eine Zusatzfinanzierung aus dem Revitalisierungskredit erhalten.</p><p>Geht ein Hochwasserschutzprojekt über die gesetzlich verankerten ökologischen Mindestanforderungen gemäss Artikel 4 des Wasserbaugesetzes (SR 721.100) hinaus, kann eine Zusatzfinanzierung aus dem Revitalisierungskredit geleistet werden. So wurden im Jahr 2015 rund 2,5 Millionen Franken aus dem Revitalisierungskredit zur Zusatzfinanzierung von Hochwasserschutzprojekten verwendet.</p><p>Ob bei einem Hochwasserschutzprojekt eine Zusatzfinanzierung aus dem Revitalisierungskredit angestrebt werden soll, entscheidet der Bauherr mit der ökologischen Ausgestaltung des Projektes. Bauherren bei Wasserbauprojekten sind fallweise der Kanton, die Gemeinde oder Dritte. Diese Zusatzfinanzierung ist durch die ergänzende Leistung mit der Nutzung von Synergien und der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen gerechtfertigt.</p>
    • <p>Der Bund leistet über 100 Millionen Franken pro Jahr an den Hochwasserschutz. Es ist bekannt, dass viele dieser Gelder nicht nur dem Hochwasserschutz zugutekommen, sondern damit auch Renaturierungsprojekte finanziert werden. Daraus resultieren überdimensionierte Eingriffe in Natur und Landwirtschaft.</p><p>- Werden Gelder für Renaturierungsprojekte zweckentfremdet?</p><p>- Entspricht das der Absicht des Gesetzgebers?</p><p>- Wie viele Prozente der Gelder kommen nicht dem Hochwasserschutz zugute?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?</p>
    • Werden Bundesgelder für den Hochwasserschutz missbraucht?

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