Verbot von Gruppierungen und Organisationen, die eine extremistische und gewalttätige Auslegung des Islams verbreiten

ShortId
16.5449
Id
20165449
Updated
28.07.2023 04:58
Language
de
Title
Verbot von Gruppierungen und Organisationen, die eine extremistische und gewalttätige Auslegung des Islams verbreiten
AdditionalIndexing
2831;09;04
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>In Deutschland wurde die salafistische Organisation "Lies!" verboten. Andere Staaten (z. B. Österreich) kennen ein Verbot von Gruppierungen und Organisationen, die mit Koranverteilungen auf der Strasse eine extremistische und gewalttätige Auslegung des Islams verbreiten und damit klar gegen das geltende Gesetz verstossen. Sie fördern die Radikalisierung.</p><p>- Ist ein Verbot für "Lies!" und "We Love Muhammad" und ihre Anführer auch in der Schweiz in Betracht zu ziehen?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, auf Bundesebene zu handeln, oder sind dafür die Kantone zuständig?</p>
  • Verbot von Gruppierungen und Organisationen, die eine extremistische und gewalttätige Auslegung des Islams verbreiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>In Deutschland wurde die salafistische Organisation "Lies!" verboten. Andere Staaten (z. B. Österreich) kennen ein Verbot von Gruppierungen und Organisationen, die mit Koranverteilungen auf der Strasse eine extremistische und gewalttätige Auslegung des Islams verbreiten und damit klar gegen das geltende Gesetz verstossen. Sie fördern die Radikalisierung.</p><p>- Ist ein Verbot für "Lies!" und "We Love Muhammad" und ihre Anführer auch in der Schweiz in Betracht zu ziehen?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, auf Bundesebene zu handeln, oder sind dafür die Kantone zuständig?</p>
    • Verbot von Gruppierungen und Organisationen, die eine extremistische und gewalttätige Auslegung des Islams verbreiten

Back to List