Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Behandlung der Wohlfahrtsfonds

ShortId
16.5463
Id
20165463
Updated
28.07.2023 04:53
Language
de
Title
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Behandlung der Wohlfahrtsfonds
AdditionalIndexing
2446;2836
1
Texts
  • <p>Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sind keine Pensionskassen. Seit dem 1. April 2016 gelten für sie auch geringere regulatorische Vorschriften als für die eigentlichen Pensionskassen.</p><p>Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 2 des revidierten Mehrwertsteuergesetzes wurde in erster Linie für die Pensionskassen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge geschaffen, denen dieses Gesetz zwingend die Form einer Stiftung vorschreibt.</p><p>Ob Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 2 des revidierten Mehrwertsteuergesetzes auch auf Wohlfahrtsfonds angewendet werden kann, wird noch vertieft geprüft. Kann dies bejaht werden, wird weiter zu prüfen sein, ob eine Regelung in der Ausführungsverordnung zum Mehrwertsteuergesetz erfolgen soll oder ob eine Praxislösung vernünftiger erscheint.</p>
  • <p>Die Wohlfahrtsfonds gingen bei der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes vergessen, sollten aber in mehrwertsteuerlicher Hinsicht wie Pensionskassen behandelt werden. Buchhaltung und Geschäftsführung von Wohlfahrtsfonds werden seit jeher durch Personen des Arbeitgebers besorgt. Es würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn solche Leistungen beim Wohlfahrtsfonds neu der Mehrwertsteuer unterlägen.</p><p>Teilt der Bundesrat daher die Meinung, dass Wohlfahrtsfonds als Vorsorgeeinrichtungen nach Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 2 des Gesetzentwurfes behandelt werden?</p>
  • Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Behandlung der Wohlfahrtsfonds
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sind keine Pensionskassen. Seit dem 1. April 2016 gelten für sie auch geringere regulatorische Vorschriften als für die eigentlichen Pensionskassen.</p><p>Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 2 des revidierten Mehrwertsteuergesetzes wurde in erster Linie für die Pensionskassen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge geschaffen, denen dieses Gesetz zwingend die Form einer Stiftung vorschreibt.</p><p>Ob Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 2 des revidierten Mehrwertsteuergesetzes auch auf Wohlfahrtsfonds angewendet werden kann, wird noch vertieft geprüft. Kann dies bejaht werden, wird weiter zu prüfen sein, ob eine Regelung in der Ausführungsverordnung zum Mehrwertsteuergesetz erfolgen soll oder ob eine Praxislösung vernünftiger erscheint.</p>
    • <p>Die Wohlfahrtsfonds gingen bei der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes vergessen, sollten aber in mehrwertsteuerlicher Hinsicht wie Pensionskassen behandelt werden. Buchhaltung und Geschäftsführung von Wohlfahrtsfonds werden seit jeher durch Personen des Arbeitgebers besorgt. Es würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn solche Leistungen beim Wohlfahrtsfonds neu der Mehrwertsteuer unterlägen.</p><p>Teilt der Bundesrat daher die Meinung, dass Wohlfahrtsfonds als Vorsorgeeinrichtungen nach Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 2 des Gesetzentwurfes behandelt werden?</p>
    • Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Behandlung der Wohlfahrtsfonds

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