Die Schweizer Stromwirtschaft verhindert den Einsatz von einphasigen Batteriesystemen

ShortId
16.5471
Id
20165471
Updated
28.07.2023 04:48
Language
de
Title
Die Schweizer Stromwirtschaft verhindert den Einsatz von einphasigen Batteriesystemen
AdditionalIndexing
66;48
1
Texts
  • <p>Die angesprochenen Batteriespeichersysteme werden vor allem durch Endverbraucher mit Produktion (Prosumer) für Optimierungen im Eigenverbrauch verwendet.</p><p>Das Stromversorgungsgesetz regelt in Artikel 5 die Anschlusspflicht für Endverbraucher und Produzenten. Netzbetreiber sind darüber hinaus verpflichtet, leistungsfähige, sichere und effiziente Netze bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere den Erlass von Regeln zur Gewährleistung eines technisch einwandfreien Netzbetriebs und zur Verhinderung von Störungen, wobei sie selbstredend auch neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen haben. Dies ist durch die Branchendokumente des Verbandes schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und die Werksvorschriften grundsätzlich umgesetzt worden. Derzeit ist die Branche daran, verschiedene Regeln, u. a. auch die Werksvorschriften, zukunftsfähiger zu gestalten. Gegenstand davon sind auch Empfehlungen und Überarbeitungen von gegebenenfalls missverständlichen Vorgaben zum Anschluss von Batteriespeichern. Das Bundesamt für Energie beobachtet die entsprechenden Entwicklungen im Bereich Speicher aufmerksam. Zudem sieht die Energiestrategie 2050 einen weiteren Ausbau des Eigenverbrauchs vor, was auch Anreize für den Einsatz von Speichern schafft.</p>
  • <p>Zahlreiche Schweizer Energieversorgungsunternehmen erlauben die Installation von einphasigen Batteriesystemen wie der Powerwall von Tesla mit dem Verweis auf die eigenen Werksvorschriften nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen. Einphasige Batteriesysteme könnten auch in der Schweiz sicher, netzdienlich und sinnvoll betrieben werden.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, damit neue Produkte wie die Powerwall von Tesla in der Schweiz flächendeckend installiert und betrieben werden dürfen?</p>
  • Die Schweizer Stromwirtschaft verhindert den Einsatz von einphasigen Batteriesystemen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die angesprochenen Batteriespeichersysteme werden vor allem durch Endverbraucher mit Produktion (Prosumer) für Optimierungen im Eigenverbrauch verwendet.</p><p>Das Stromversorgungsgesetz regelt in Artikel 5 die Anschlusspflicht für Endverbraucher und Produzenten. Netzbetreiber sind darüber hinaus verpflichtet, leistungsfähige, sichere und effiziente Netze bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere den Erlass von Regeln zur Gewährleistung eines technisch einwandfreien Netzbetriebs und zur Verhinderung von Störungen, wobei sie selbstredend auch neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen haben. Dies ist durch die Branchendokumente des Verbandes schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und die Werksvorschriften grundsätzlich umgesetzt worden. Derzeit ist die Branche daran, verschiedene Regeln, u. a. auch die Werksvorschriften, zukunftsfähiger zu gestalten. Gegenstand davon sind auch Empfehlungen und Überarbeitungen von gegebenenfalls missverständlichen Vorgaben zum Anschluss von Batteriespeichern. Das Bundesamt für Energie beobachtet die entsprechenden Entwicklungen im Bereich Speicher aufmerksam. Zudem sieht die Energiestrategie 2050 einen weiteren Ausbau des Eigenverbrauchs vor, was auch Anreize für den Einsatz von Speichern schafft.</p>
    • <p>Zahlreiche Schweizer Energieversorgungsunternehmen erlauben die Installation von einphasigen Batteriesystemen wie der Powerwall von Tesla mit dem Verweis auf die eigenen Werksvorschriften nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen. Einphasige Batteriesysteme könnten auch in der Schweiz sicher, netzdienlich und sinnvoll betrieben werden.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, damit neue Produkte wie die Powerwall von Tesla in der Schweiz flächendeckend installiert und betrieben werden dürfen?</p>
    • Die Schweizer Stromwirtschaft verhindert den Einsatz von einphasigen Batteriesystemen

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