Umgestaltung des Unternehmenssteuerrechts

ShortId
16.5481
Id
20165481
Updated
28.07.2023 04:45
Language
de
Title
Umgestaltung des Unternehmenssteuerrechts
AdditionalIndexing
15;2446;421
1
Texts
  • <p>Die Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Das führt zu Rechts- und Planungsunsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen und letztlich zu einem Attraktivitätsverlust des Standorts Schweiz. Deshalb müssen diese Regelungen abgeschafft werden.</p><p>Ein Nein zur Unternehmenssteuerreform III würde den Druck des Auslands auf die Schweiz bezüglich der Abschaffung dieser Regelungen erhöhen und würde die Rechtsunsicherheit für international tätige Unternehmen in der Schweiz weiter verschärfen. Ein Wegzug der betroffenen Unternehmen und - damit verbunden - hohe Steuerausfälle sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen wären die Konsequenzen. Um wieder Rechtssicherheit zu schaffen, würde der Bundesrat rasch beginnen, an einer neuen Vorlage zu arbeiten. Dennoch würden einige Jahre verstreichen, bis eine neue Lösung gefunden werden könnte. Diese Verzögerung würde sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auswirken.</p>
  • <p>In der Kommisson für Wirtschaft und Abgaben wurde dem Bundesrat die Frage gestellt, was er im Falle einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III tun werde. Die Antwort war, er würde dem Parlament sofort eine neue Vorlage unterbreiten. In der Folge wurde die Vorlage stark umgestaltet. Die neue Parlamentsmehrheit nutzte die Aussage für einen freien "Auslauf" (viele Steuerabzüge, Subventionen, kaum eine Gegenfinanzierung).</p><p>Welche Gründe bewogen den Bundesrat zu seiner Aussage?</p>
  • Umgestaltung des Unternehmenssteuerrechts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Das führt zu Rechts- und Planungsunsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen und letztlich zu einem Attraktivitätsverlust des Standorts Schweiz. Deshalb müssen diese Regelungen abgeschafft werden.</p><p>Ein Nein zur Unternehmenssteuerreform III würde den Druck des Auslands auf die Schweiz bezüglich der Abschaffung dieser Regelungen erhöhen und würde die Rechtsunsicherheit für international tätige Unternehmen in der Schweiz weiter verschärfen. Ein Wegzug der betroffenen Unternehmen und - damit verbunden - hohe Steuerausfälle sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen wären die Konsequenzen. Um wieder Rechtssicherheit zu schaffen, würde der Bundesrat rasch beginnen, an einer neuen Vorlage zu arbeiten. Dennoch würden einige Jahre verstreichen, bis eine neue Lösung gefunden werden könnte. Diese Verzögerung würde sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auswirken.</p>
    • <p>In der Kommisson für Wirtschaft und Abgaben wurde dem Bundesrat die Frage gestellt, was er im Falle einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III tun werde. Die Antwort war, er würde dem Parlament sofort eine neue Vorlage unterbreiten. In der Folge wurde die Vorlage stark umgestaltet. Die neue Parlamentsmehrheit nutzte die Aussage für einen freien "Auslauf" (viele Steuerabzüge, Subventionen, kaum eine Gegenfinanzierung).</p><p>Welche Gründe bewogen den Bundesrat zu seiner Aussage?</p>
    • Umgestaltung des Unternehmenssteuerrechts

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