Unternehmenssteuerreform III. Übersicht über die kantonalen Gewinnsteuersätze (1)
- ShortId
-
16.5482
- Id
-
20165482
- Updated
-
28.07.2023 04:45
- Language
-
de
- Title
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Unternehmenssteuerreform III. Übersicht über die kantonalen Gewinnsteuersätze (1)
- AdditionalIndexing
-
2446;15;04
- 1
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- Texts
-
- <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
- <p>In den letzten Monaten haben zahlreiche Kantone im Zuge der Unternehmenssteuerreform III Gewinnsteuersenkungen beschlossen oder in Aussicht genommen.</p><p>Wie sehen die effektiven Gewinnsteuersätze in den Kantonshauptorten im Vergleich aus (zwei Zahlen: effektiv heute und effektiv geplant gemäss Vernehmlassung beziehungsweise beschlossen)?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Übersicht über die kantonalen Gewinnsteuersätze (1)
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
- <p>In den letzten Monaten haben zahlreiche Kantone im Zuge der Unternehmenssteuerreform III Gewinnsteuersenkungen beschlossen oder in Aussicht genommen.</p><p>Wie sehen die effektiven Gewinnsteuersätze in den Kantonshauptorten im Vergleich aus (zwei Zahlen: effektiv heute und effektiv geplant gemäss Vernehmlassung beziehungsweise beschlossen)?</p>
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