Unternehmenssteuerreform III. Welche Auswirkungen sind vom Beps-Projekt zu erwarten?
- ShortId
-
16.5484
- Id
-
20165484
- Updated
-
28.07.2023 04:42
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmenssteuerreform III. Welche Auswirkungen sind vom Beps-Projekt zu erwarten?
- AdditionalIndexing
-
2446;15
- 1
-
- Texts
-
- <p>Mit dem Beps-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) wollen die OECD und die G-20 sicherstellen, dass Unternehmensgewinne in dem Land besteuert werden, in dem die Wertschöpfung stattfindet. Hierzu wurden neue internationale Standards entwickelt, die für die Staaten verbindlich sind.</p><p>Die mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Einklang mit diesen neuen internationalen Standards. So werden namentlich die nicht mehr akzeptierten Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften abgeschafft. Darüber hinaus wird eine Patentbox eingeführt, die mit dem internationalen Standard für Patentboxen übereinstimmt. Damit wird für die betroffenen Unternehmen die Rechtssicherheit wiederhergestellt, und die Schweiz stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit im weiterhin bestehenden internationalen Steuerwettbewerb. Die USR III schafft die Rahmenbedingungen, damit die Schweiz für international tätige Unternehmen mit Substanz auch in Zukunft ein attraktiver Standort ist.</p><p>Darüber hinaus hat der Bundesrat das EFD beauftragt, einen Bericht zur Weiterentwicklung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts zu verfassen. Darin werden auch die weiteren Beps-Empfehlungen und die laufenden internationalen Entwicklungen aufgenommen und mit Blick auf die Steuerpolitik der Schweiz analysiert. Mit diesem Vorgehen stellt der Bundesrat sicher, dass er auf zukünftige internationale Entwicklungen vorbereitet ist.</p>
- <p>Mit dem "Base Erosion and Profit Shifting"-Projekt (Beps) wird sich das Verhältnis der Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften bei der Besteuerung erneut ändern. Es kann also davon ausgegangen werden, dass der beabsichtigte Zweck der Unternehmenssteuerreform III zu grossen Teilen umgangen wird.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation?</p><p>- Welche Auswirkungen verspricht er sich vom Beps-Projekt, insbesondere hinsichtlich Unternehmen mit mobilen Gewinnen, und ab wann rechnet er damit?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Welche Auswirkungen sind vom Beps-Projekt zu erwarten?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Beps-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) wollen die OECD und die G-20 sicherstellen, dass Unternehmensgewinne in dem Land besteuert werden, in dem die Wertschöpfung stattfindet. Hierzu wurden neue internationale Standards entwickelt, die für die Staaten verbindlich sind.</p><p>Die mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Einklang mit diesen neuen internationalen Standards. So werden namentlich die nicht mehr akzeptierten Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften abgeschafft. Darüber hinaus wird eine Patentbox eingeführt, die mit dem internationalen Standard für Patentboxen übereinstimmt. Damit wird für die betroffenen Unternehmen die Rechtssicherheit wiederhergestellt, und die Schweiz stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit im weiterhin bestehenden internationalen Steuerwettbewerb. Die USR III schafft die Rahmenbedingungen, damit die Schweiz für international tätige Unternehmen mit Substanz auch in Zukunft ein attraktiver Standort ist.</p><p>Darüber hinaus hat der Bundesrat das EFD beauftragt, einen Bericht zur Weiterentwicklung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts zu verfassen. Darin werden auch die weiteren Beps-Empfehlungen und die laufenden internationalen Entwicklungen aufgenommen und mit Blick auf die Steuerpolitik der Schweiz analysiert. Mit diesem Vorgehen stellt der Bundesrat sicher, dass er auf zukünftige internationale Entwicklungen vorbereitet ist.</p>
- <p>Mit dem "Base Erosion and Profit Shifting"-Projekt (Beps) wird sich das Verhältnis der Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften bei der Besteuerung erneut ändern. Es kann also davon ausgegangen werden, dass der beabsichtigte Zweck der Unternehmenssteuerreform III zu grossen Teilen umgangen wird.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation?</p><p>- Welche Auswirkungen verspricht er sich vom Beps-Projekt, insbesondere hinsichtlich Unternehmen mit mobilen Gewinnen, und ab wann rechnet er damit?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Welche Auswirkungen sind vom Beps-Projekt zu erwarten?
Back to List