Unternehmenssteuerreform III. Auswirkungen der zinsbereinigten Gewinnsteuer (1)

ShortId
16.5485
Id
20165485
Updated
28.07.2023 04:45
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Auswirkungen der zinsbereinigten Gewinnsteuer (1)
AdditionalIndexing
2446;04;15
1
Texts
  • <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
  • <p>Mit der Unternehmenssteuerreform III können die Kantone eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen.</p><p>- Welche Kantone haben im Rahmen der Vernehmlassung eine entsprechende Absicht bekundet?</p><p>- Welche Auswirkungen sind für die Finanzhaushalte der einzelnen Kantone zu erwarten?</p><p>- Wie hoch haben sie die Abzüge bei der Teilbesteuerung von Dividenden angesetzt?</p><p>- Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Auswirkungen der zinsbereinigten Gewinnsteuer (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
    • <p>Mit der Unternehmenssteuerreform III können die Kantone eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen.</p><p>- Welche Kantone haben im Rahmen der Vernehmlassung eine entsprechende Absicht bekundet?</p><p>- Welche Auswirkungen sind für die Finanzhaushalte der einzelnen Kantone zu erwarten?</p><p>- Wie hoch haben sie die Abzüge bei der Teilbesteuerung von Dividenden angesetzt?</p><p>- Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Auswirkungen der zinsbereinigten Gewinnsteuer (1)

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