Unternehmenssteuerreform III. Der Schweizerische Städteverband beanstandet Mitnahmeeffekte und negative Effekte

ShortId
16.5487
Id
20165487
Updated
28.07.2023 05:02
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Der Schweizerische Städteverband beanstandet Mitnahmeeffekte und negative Effekte
AdditionalIndexing
2446;15
1
Texts
  • <p>Die Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Das führt zu Rechts- und Planungsunsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen und letztlich zu einem Attraktivitätsverlust des Standorts Schweiz. Deshalb müssen diese Regelungen abgeschafft werden. Eine ersatzlose Abschaffung dieser Regelungen würde zur Abwanderung von Unternehmen und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen und zu hohen Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Deshalb sollen mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) neue steuerpolitische Massnahmen eingeführt werden.</p><p>"Controlled Foreign Company"-Regeln (CFC-Regeln) gelangen nicht für alle international tätigen Unternehmen zur Anwendung, sondern nur für Konzerngesellschaften mit Obergesellschaften in einem Land, das solche CFC-Regeln kennt. Die heute bereits in Kraft stehenden CFC-Regeln verschiedener Staaten sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, namentlich was die Höhe der Steuerbelastung anbelangt, die als "schädlich" angesehen wird. Es ist nicht auszuschliessen, dass schweizerische Gesellschaften von CFC-Regeln betroffen sein werden. Mit der USR III werden die bisherigen Statusgesellschaften tendenziell etwas höher belastet als heute, sie erhalten dafür aber die nötige Rechts- und Planungssicherheit. Darüber hinaus stellt die USR III sicher, dass neu alle Unternehmen, namentlich auch kleine und mittlere Unternehmen, gleich behandelt werden.</p>
  • <p>Der Schweizerische Städteverband bringt in seinem Merkblatt zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) die Befürchtung zum Ausdruck, dass die Entlastungen für rein schweizerische Unternehmen direkte Auswirkungen auf das Steueraufkommen haben werden (Mitnahmeeffekte). Die Bestimmungen der USR III in Bezug auf Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne bleiben jedoch aufgrund der ausländischen "Controlled Foreign Company"-Regeln möglicherweise wirkungslos oder haben gar negative Auswirkungen.</p><p>- Stützt der Bundesrat diese fundierte Analyse?</p><p>- Falls nicht, warum nicht?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Der Schweizerische Städteverband beanstandet Mitnahmeeffekte und negative Effekte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Das führt zu Rechts- und Planungsunsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen und letztlich zu einem Attraktivitätsverlust des Standorts Schweiz. Deshalb müssen diese Regelungen abgeschafft werden. Eine ersatzlose Abschaffung dieser Regelungen würde zur Abwanderung von Unternehmen und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen und zu hohen Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Deshalb sollen mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) neue steuerpolitische Massnahmen eingeführt werden.</p><p>"Controlled Foreign Company"-Regeln (CFC-Regeln) gelangen nicht für alle international tätigen Unternehmen zur Anwendung, sondern nur für Konzerngesellschaften mit Obergesellschaften in einem Land, das solche CFC-Regeln kennt. Die heute bereits in Kraft stehenden CFC-Regeln verschiedener Staaten sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, namentlich was die Höhe der Steuerbelastung anbelangt, die als "schädlich" angesehen wird. Es ist nicht auszuschliessen, dass schweizerische Gesellschaften von CFC-Regeln betroffen sein werden. Mit der USR III werden die bisherigen Statusgesellschaften tendenziell etwas höher belastet als heute, sie erhalten dafür aber die nötige Rechts- und Planungssicherheit. Darüber hinaus stellt die USR III sicher, dass neu alle Unternehmen, namentlich auch kleine und mittlere Unternehmen, gleich behandelt werden.</p>
    • <p>Der Schweizerische Städteverband bringt in seinem Merkblatt zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) die Befürchtung zum Ausdruck, dass die Entlastungen für rein schweizerische Unternehmen direkte Auswirkungen auf das Steueraufkommen haben werden (Mitnahmeeffekte). Die Bestimmungen der USR III in Bezug auf Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne bleiben jedoch aufgrund der ausländischen "Controlled Foreign Company"-Regeln möglicherweise wirkungslos oder haben gar negative Auswirkungen.</p><p>- Stützt der Bundesrat diese fundierte Analyse?</p><p>- Falls nicht, warum nicht?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Der Schweizerische Städteverband beanstandet Mitnahmeeffekte und negative Effekte

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