Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)
- ShortId
-
16.5488
- Id
-
20165488
- Updated
-
28.07.2023 04:58
- Language
-
de
- Title
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Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)
- AdditionalIndexing
-
2446;04;15
- 1
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- Texts
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- <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
- <p>Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III können Steuererleichterungen bei den Kapitalsteuern gemacht werden.</p><p>- Welche Kantone haben bis jetzt solche beschlossen oder in Aussicht genommen?</p><p>- Mit welchen vermuteten oder tatsächlichen Auswirkungen auf den Ertrag pro Kanton?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
- <p>Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III können Steuererleichterungen bei den Kapitalsteuern gemacht werden.</p><p>- Welche Kantone haben bis jetzt solche beschlossen oder in Aussicht genommen?</p><p>- Mit welchen vermuteten oder tatsächlichen Auswirkungen auf den Ertrag pro Kanton?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)
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