Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)

ShortId
16.5488
Id
20165488
Updated
28.07.2023 04:58
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)
AdditionalIndexing
2446;04;15
1
Texts
  • <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
  • <p>Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III können Steuererleichterungen bei den Kapitalsteuern gemacht werden.</p><p>- Welche Kantone haben bis jetzt solche beschlossen oder in Aussicht genommen?</p><p>- Mit welchen vermuteten oder tatsächlichen Auswirkungen auf den Ertrag pro Kanton?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
    • <p>Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III können Steuererleichterungen bei den Kapitalsteuern gemacht werden.</p><p>- Welche Kantone haben bis jetzt solche beschlossen oder in Aussicht genommen?</p><p>- Mit welchen vermuteten oder tatsächlichen Auswirkungen auf den Ertrag pro Kanton?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Steuererleichterung bei Kapitalsteuern. Stand in den Kantonen und Ertragsausfälle (1)

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