Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (1)
- ShortId
-
16.5490
- Id
-
20165490
- Updated
-
28.07.2023 04:55
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (1)
- AdditionalIndexing
-
2446;04;15
- 1
-
- Texts
-
- <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
- <p>Die Unternehmenssteuerreform III sieht vor, dass die Kantone "Patentboxen" einrichten und die Firmen damit bis zu 90 Prozent der daraus resultierenden steuerbaren Gewinne behalten können.</p><p>- Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe haben sie die Steuerentlastung beschlossen oder vorgeschlagen?</p><p>- Mit welchen Erträgen bzw. mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv heute, effektiv erwartet)?</p>
- Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (1)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, alle gewünschten Angaben zu den bisherigen Beschlüssen der Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zusammenzufassen. Sie finden aber eine Übersicht hierzu auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Dossier zur USR III.</p><p>Dabei ist festzuhalten, dass die USR III den Kantonen einen Baukasten mit obligatorischen und fakultativen Massnahmen bereitstellt. Die Kantone können daraus ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket schnüren, und die Umsetzung fällt allein in deren Kompetenz. Der Bundesrat ist lediglich Beobachter und macht keine Aussagen zu den Auswirkungen der einzelnen Massnahmen, welche die Kantone erwägen, planen oder bereits beschlossen haben.</p>
- <p>Die Unternehmenssteuerreform III sieht vor, dass die Kantone "Patentboxen" einrichten und die Firmen damit bis zu 90 Prozent der daraus resultierenden steuerbaren Gewinne behalten können.</p><p>- Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe haben sie die Steuerentlastung beschlossen oder vorgeschlagen?</p><p>- Mit welchen Erträgen bzw. mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv heute, effektiv erwartet)?</p>
- Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (1)
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