Ist die SRG ein Elfenbeinturm?

ShortId
16.5500
Id
20165500
Updated
28.07.2023 04:43
Language
de
Title
Ist die SRG ein Elfenbeinturm?
AdditionalIndexing
34;04
1
Texts
  • <p>Die SRG ist ein privates Unternehmen mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag, organisiert als unabhängiger Verein. Sie kann grundsätzlich selbst bestimmen, wie die Wahl des neuen Generaldirektors erfolgt. Eine Ausschreibung ist weder gesetzlich noch nach den internen Vorgaben der SRG verlangt. Es ist folglich den zuständigen Gremien überlassen, das Amt des neuen Generaldirektors auszuschreiben oder intern/extern auf dem Berufungsweg neu zu besetzen.</p><p>Berufungen sind in vielen Unternehmen nicht unüblich, wenn ein potenzieller Nachfolger da ist. Die SRG will mit dieser Wahl einen stabilen Übergang ermöglichen und die nahtlose operationelle Führung des Unternehmens garantieren. Das ist nachvollziehbar und auch mit den Regeln der Corporate Governance zu vereinbaren.</p><p>Was die Organisationsform der SRG anbetrifft, so hat der Gesetzgeber es ausdrücklich der SRG selbst überlassen, diese festzulegen. Heute basiert die Struktur der SRG auf zwei Säulen: Einerseits muss das operative Geschäft gemäss den organisatorischen Vorgaben im RTVG wie in einer Aktiengesellschaft geführt werden; andererseits muss sie das Publikum in die Organisation einbinden. Für diese Vorgaben ist die Vereinsform nach wie vor geeignet.</p><p>Für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Bundesamt für Kommunikation die zuständige Aufsichtsbehörde.</p>
  • <p>Der Verwaltungsrat der SRG hat vor der Ernennung von Gilles Marchand zum Generaldirektor, einem "Internen" (Direktor RTS), scheinbar in Absprache mit dem zukünftigen Präsidenten, Jean-Michel Cina, bewusst auf eine Ausschreibung verzichtet.</p><p>- Erachtet der Bundesrat dieses Vorgehen angesichts der Wichtigkeit dieser Position als korrekt und zulässig?</p><p>- Sieht er darin keine Gefahr, dass sich die SRG zu stark abschottet?</p>
  • Ist die SRG ein Elfenbeinturm?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG ist ein privates Unternehmen mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag, organisiert als unabhängiger Verein. Sie kann grundsätzlich selbst bestimmen, wie die Wahl des neuen Generaldirektors erfolgt. Eine Ausschreibung ist weder gesetzlich noch nach den internen Vorgaben der SRG verlangt. Es ist folglich den zuständigen Gremien überlassen, das Amt des neuen Generaldirektors auszuschreiben oder intern/extern auf dem Berufungsweg neu zu besetzen.</p><p>Berufungen sind in vielen Unternehmen nicht unüblich, wenn ein potenzieller Nachfolger da ist. Die SRG will mit dieser Wahl einen stabilen Übergang ermöglichen und die nahtlose operationelle Führung des Unternehmens garantieren. Das ist nachvollziehbar und auch mit den Regeln der Corporate Governance zu vereinbaren.</p><p>Was die Organisationsform der SRG anbetrifft, so hat der Gesetzgeber es ausdrücklich der SRG selbst überlassen, diese festzulegen. Heute basiert die Struktur der SRG auf zwei Säulen: Einerseits muss das operative Geschäft gemäss den organisatorischen Vorgaben im RTVG wie in einer Aktiengesellschaft geführt werden; andererseits muss sie das Publikum in die Organisation einbinden. Für diese Vorgaben ist die Vereinsform nach wie vor geeignet.</p><p>Für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Bundesamt für Kommunikation die zuständige Aufsichtsbehörde.</p>
    • <p>Der Verwaltungsrat der SRG hat vor der Ernennung von Gilles Marchand zum Generaldirektor, einem "Internen" (Direktor RTS), scheinbar in Absprache mit dem zukünftigen Präsidenten, Jean-Michel Cina, bewusst auf eine Ausschreibung verzichtet.</p><p>- Erachtet der Bundesrat dieses Vorgehen angesichts der Wichtigkeit dieser Position als korrekt und zulässig?</p><p>- Sieht er darin keine Gefahr, dass sich die SRG zu stark abschottet?</p>
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