Fehlbetrag beim Kindesunterhaltsbeitrag. Eine Sisyphusarbeit?
- ShortId
-
16.5508
- Id
-
20165508
- Updated
-
28.07.2023 04:49
- Language
-
de
- Title
-
Fehlbetrag beim Kindesunterhaltsbeitrag. Eine Sisyphusarbeit?
- AdditionalIndexing
-
28;1211
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Frage betrifft die Berechnung des Unterhaltsbeitrags in Mankofällen. Ein Mankofall besteht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht den vollen gebührenden Unterhalt zu bezahlen vermag. An der Berechnung des Unterhaltsbeitrags in solchen Fällen ändert das neue Unterhaltsrecht, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, grundsätzlich nichts. Insbesondere wird auch neu das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Ehegatten geschützt bleiben. Die Neuerung bringt in diesem Zusammenhang lediglich Folgendes: Die Unterhaltsvereinbarung bzw. der gerichtliche Unterhaltsentscheid muss neu auch ausweisen, welchen Betrag der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlen müsste, wenn er über die Mittel dazu verfügen würde. Das ist derjenige Betrag, der zur Deckung des gebührenden Unterhalts eines Kindes fehlt. Ziel dieser Regelung ist es, die Arbeit der Gerichte zu erleichtern, die spätere Begehren auf Abänderung des Kindesunterhaltsbeitrages (Art. 286 ZGB) oder auf nachträgliche Leistung (Art. 286a ZGB) beurteilen müssen. Sie verbessert zudem die Lage des Kindes, da dieses besser abschätzen kann, ob eine Abänderungsklage sinnvoll ist. Wie sich die Praxis der Gerichte in diesem Punkt entwickeln wird, wird sich zeigen. Eine allfällige Evaluation der Gesetzesrevision ist erfahrungsgemäss frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sinnvoll.</p>
- <p>Gemäss Artikel 301a nZPO (2017) muss im Ehescheidungsentscheid zwingend der Fehlbetrag beim Kindesunterhaltsbeitrag errechnet werden.</p><p>Geht der Bundesrat auch davon aus, dass:</p><p>1. über 70 Prozent der künftig vereinbarten Kindesunterhaltsbeiträge einen Deckungsfehlbetrag ausweisen?</p><p>2. sich diese Deckungsfehlbeträge mit zunehmendem Alter des Kindes ständig ändern?</p><p>3. diese Deckungsfehlbeträge bei über 95 Prozent der Fälle nie eingefordert werden können?</p><p>4. die ganzen Berechnungen damit eine Sisyphusarbeit sind?</p>
- Fehlbetrag beim Kindesunterhaltsbeitrag. Eine Sisyphusarbeit?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Frage betrifft die Berechnung des Unterhaltsbeitrags in Mankofällen. Ein Mankofall besteht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht den vollen gebührenden Unterhalt zu bezahlen vermag. An der Berechnung des Unterhaltsbeitrags in solchen Fällen ändert das neue Unterhaltsrecht, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, grundsätzlich nichts. Insbesondere wird auch neu das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Ehegatten geschützt bleiben. Die Neuerung bringt in diesem Zusammenhang lediglich Folgendes: Die Unterhaltsvereinbarung bzw. der gerichtliche Unterhaltsentscheid muss neu auch ausweisen, welchen Betrag der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlen müsste, wenn er über die Mittel dazu verfügen würde. Das ist derjenige Betrag, der zur Deckung des gebührenden Unterhalts eines Kindes fehlt. Ziel dieser Regelung ist es, die Arbeit der Gerichte zu erleichtern, die spätere Begehren auf Abänderung des Kindesunterhaltsbeitrages (Art. 286 ZGB) oder auf nachträgliche Leistung (Art. 286a ZGB) beurteilen müssen. Sie verbessert zudem die Lage des Kindes, da dieses besser abschätzen kann, ob eine Abänderungsklage sinnvoll ist. Wie sich die Praxis der Gerichte in diesem Punkt entwickeln wird, wird sich zeigen. Eine allfällige Evaluation der Gesetzesrevision ist erfahrungsgemäss frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sinnvoll.</p>
- <p>Gemäss Artikel 301a nZPO (2017) muss im Ehescheidungsentscheid zwingend der Fehlbetrag beim Kindesunterhaltsbeitrag errechnet werden.</p><p>Geht der Bundesrat auch davon aus, dass:</p><p>1. über 70 Prozent der künftig vereinbarten Kindesunterhaltsbeiträge einen Deckungsfehlbetrag ausweisen?</p><p>2. sich diese Deckungsfehlbeträge mit zunehmendem Alter des Kindes ständig ändern?</p><p>3. diese Deckungsfehlbeträge bei über 95 Prozent der Fälle nie eingefordert werden können?</p><p>4. die ganzen Berechnungen damit eine Sisyphusarbeit sind?</p>
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