Welche Abbaumassnahmen sieht das Stabilisierungsprogramm bei den Zollämtern tatsächlich vor?
- ShortId
-
16.5516
- Id
-
20165516
- Updated
-
28.07.2023 04:57
- Language
-
de
- Title
-
Welche Abbaumassnahmen sieht das Stabilisierungsprogramm bei den Zollämtern tatsächlich vor?
- AdditionalIndexing
-
04;24;44
- 1
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- Texts
-
- <p>Die Kompetenz zur Schliessung von Zollstellen liegt beim Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes bzw. beim Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung. Ohne den Diskussionen des Parlamentes vorgreifen zu wollen, wurden gewisse Schliessungen noch vor den Beratungen vorgenommen bzw. in die Wege geleitet, weil sie unbestritten waren und sich teilweise aufgrund von Pensionierungen Gelegenheiten geboten haben. Die Finanzkommissionen der beiden Räte wurden darüber transparent informiert. Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Es sind folgende Schliessungen und Abbaumassnahmen geplant:</p><p>a. Schliessung bzw. Zusammenlegung von diversen Zollstellen: Bereits umgesetzt bzw. in Umsetzung sind die Zusammenlegungen der Zollstelle Zürich mit der Zollstelle Zürich-Flughafen (per 31. Dezember 2016) und der Zollstellen Bern und Luzern in Aarau mit der Zollstelle Aarau (per 1. November 2017). Ferner werden die Aufgaben der Zollstelle Möhlin ab 1. Januar 2017 von der Zollstelle Pratteln übernommen. Die Umsetzung dieser Projekte läuft bereits widerstandslos. Betreffend Romanshorn konnte eine Sonderlösung mit dem Fährbetrieb gefunden werden, die es erlaubt, das Personal ohne grossen Dienstleistungsabbau abzuziehen. Schliesslich wird Vevey per 1. November 2017 gestützt auf den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle "Zollfreilager und offene Zolllager" geschlossen. Bei Allschwil, St. Gallen, Buchs und Les Verrières handelt es sich um Zollstellen, deren Schliessung nur sehr geringe Auswirkungen hat. Die Schliessung ist in Vorbereitung, aber noch nicht umgesetzt.</p><p>b. Verpflichtung zur elektronischen Veranlagungsverfügung: Diese Massnahme wird im Jahr 2018 umgesetzt.</p><p>c. Teilverzicht auf Hilfeleistung im Immaterialgüterrecht: Diese Massnahme wird insofern umgesetzt, als die Kontrollquote (weiter) reduziert wird.</p><p>2. Es ist geplant, 53 Vollzeitstellen abzubauen. Diese verteilen sich wie folgt: 25,5 Stellen mit den bereits in Umsetzung begriffenen Zollstellenschliessungen, 4 weitere Stellen mit den unbestrittenen Zollstellenschliessungen, 4 Stellen mit der Verpflichtung zur elektronischen Veranlagungsverfügung, 5 Stellen mit der Reduktion der Kontrollen im Immaterialgüterrecht und die restlichen 14,5 Stellen durch verschiedene organisatorische Optimierungen in der Verwaltung und im Betrieb.</p><p>3. Die Abbaumassnahmen können mit natürlichem Personalwechsel (Pensionierung usw.) aufgefangen werden; es kommt zu keinen Entlassungen.</p><p>4. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist bemüht, die Qualität ihrer Dienstleistungen trotz der Sparmassnahmen aufrechtzuerhalten. Es kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Sparmassnahmen nicht vereinzelt spürbar werden.</p>
- <p>Beim Stabilisierungsprogramm haben sich beide Räte klar gegen die Schliessung der Zollstellen ausgesprochen. Trotzdem scheint gemäss Votum von Bundesrat Maurer ein Stellenabbau beschlossene Sache zu sein.</p><p>1. Welche Abbaumassnahmen sind vorgesehen? Werden Zollstellen geschlossen?</p><p>2. Werden 53 Vollzeitstellen gestrichen? Wo werden Stellen abgebaut?</p><p>3. Sieht der Bund für die Betroffenen eine Weiterbeschäftigung vor?</p><p>4. Kann die Qualität des Leistungsauftrages trotzdem aufrechterhalten bleiben?</p>
- Welche Abbaumassnahmen sieht das Stabilisierungsprogramm bei den Zollämtern tatsächlich vor?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kompetenz zur Schliessung von Zollstellen liegt beim Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes bzw. beim Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung. Ohne den Diskussionen des Parlamentes vorgreifen zu wollen, wurden gewisse Schliessungen noch vor den Beratungen vorgenommen bzw. in die Wege geleitet, weil sie unbestritten waren und sich teilweise aufgrund von Pensionierungen Gelegenheiten geboten haben. Die Finanzkommissionen der beiden Räte wurden darüber transparent informiert. Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Es sind folgende Schliessungen und Abbaumassnahmen geplant:</p><p>a. Schliessung bzw. Zusammenlegung von diversen Zollstellen: Bereits umgesetzt bzw. in Umsetzung sind die Zusammenlegungen der Zollstelle Zürich mit der Zollstelle Zürich-Flughafen (per 31. Dezember 2016) und der Zollstellen Bern und Luzern in Aarau mit der Zollstelle Aarau (per 1. November 2017). Ferner werden die Aufgaben der Zollstelle Möhlin ab 1. Januar 2017 von der Zollstelle Pratteln übernommen. Die Umsetzung dieser Projekte läuft bereits widerstandslos. Betreffend Romanshorn konnte eine Sonderlösung mit dem Fährbetrieb gefunden werden, die es erlaubt, das Personal ohne grossen Dienstleistungsabbau abzuziehen. Schliesslich wird Vevey per 1. November 2017 gestützt auf den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle "Zollfreilager und offene Zolllager" geschlossen. Bei Allschwil, St. Gallen, Buchs und Les Verrières handelt es sich um Zollstellen, deren Schliessung nur sehr geringe Auswirkungen hat. Die Schliessung ist in Vorbereitung, aber noch nicht umgesetzt.</p><p>b. Verpflichtung zur elektronischen Veranlagungsverfügung: Diese Massnahme wird im Jahr 2018 umgesetzt.</p><p>c. Teilverzicht auf Hilfeleistung im Immaterialgüterrecht: Diese Massnahme wird insofern umgesetzt, als die Kontrollquote (weiter) reduziert wird.</p><p>2. Es ist geplant, 53 Vollzeitstellen abzubauen. Diese verteilen sich wie folgt: 25,5 Stellen mit den bereits in Umsetzung begriffenen Zollstellenschliessungen, 4 weitere Stellen mit den unbestrittenen Zollstellenschliessungen, 4 Stellen mit der Verpflichtung zur elektronischen Veranlagungsverfügung, 5 Stellen mit der Reduktion der Kontrollen im Immaterialgüterrecht und die restlichen 14,5 Stellen durch verschiedene organisatorische Optimierungen in der Verwaltung und im Betrieb.</p><p>3. Die Abbaumassnahmen können mit natürlichem Personalwechsel (Pensionierung usw.) aufgefangen werden; es kommt zu keinen Entlassungen.</p><p>4. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist bemüht, die Qualität ihrer Dienstleistungen trotz der Sparmassnahmen aufrechtzuerhalten. Es kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Sparmassnahmen nicht vereinzelt spürbar werden.</p>
- <p>Beim Stabilisierungsprogramm haben sich beide Räte klar gegen die Schliessung der Zollstellen ausgesprochen. Trotzdem scheint gemäss Votum von Bundesrat Maurer ein Stellenabbau beschlossene Sache zu sein.</p><p>1. Welche Abbaumassnahmen sind vorgesehen? Werden Zollstellen geschlossen?</p><p>2. Werden 53 Vollzeitstellen gestrichen? Wo werden Stellen abgebaut?</p><p>3. Sieht der Bund für die Betroffenen eine Weiterbeschäftigung vor?</p><p>4. Kann die Qualität des Leistungsauftrages trotzdem aufrechterhalten bleiben?</p>
- Welche Abbaumassnahmen sieht das Stabilisierungsprogramm bei den Zollämtern tatsächlich vor?
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