Vollzugsstatistik über die Ausschaffung. Transparenz bei Härtefällen

ShortId
16.5566
Id
20165566
Updated
28.07.2023 04:45
Language
de
Title
Vollzugsstatistik über die Ausschaffung. Transparenz bei Härtefällen
AdditionalIndexing
1216;2811
1
Texts
  • <p>Die vorgesehene Statistik wird aufgrund der Daten erstellt, die im Strafregister-Informationssystem Vostra registriert werden. Aufgrund dieser Daten wird es möglich sein, die Fälle, in denen die Härtefallklausel (nach Art. 66a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) angewendet wurde, statistisch - in einem automatisierten Prozess - herauszufiltern.</p><p>In Vostra werden jedoch weder der Sachverhalt noch die Begründungen für das Verhängen oder den Verzicht auf eine Sanktion erfasst. Es wäre auch kaum möglich, Sachverhalte und Begründungen in Vostra strukturiert so zu erfassen, dass sie danach in einem automatisierten Prozess statistisch ausgewertet werden können, wie das z. B. bei der Art oder der Länge einer Sanktion möglich ist.</p><p>Wollte man trotzdem eine Statistik mit den Begründungen für die Anwendung der Härtefallklausel erstellen, so wäre dies ausgesprochen aufwendig. Aufgrund der Angaben in Vostra könnten lediglich die Fälle automatisiert herausgefiltert werden, in denen die Härtefallklausel zur Anwendung kam. Danach müsste man aber die entsprechenden Urteile bei den zuständigen Strafbehörden anfordern und im Einzelfall analysieren.</p>
  • <p>Gemäss dem Bundesrat ist das Bundesamt für Statistik für die Schaffung einer Vollzugsstatistik über die Ausschaffung krimineller Ausländer verantwortlich.</p><p>Ist der Bundesrat bereit sicherzustellen, dass in dieser Vollzugsstatistik ab 2017 auch alle Fälle aufgeführt werden, bei denen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wurde, aufgeschlüsselt nach Härtefallen und deren Begründung?</p>
  • Vollzugsstatistik über die Ausschaffung. Transparenz bei Härtefällen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vorgesehene Statistik wird aufgrund der Daten erstellt, die im Strafregister-Informationssystem Vostra registriert werden. Aufgrund dieser Daten wird es möglich sein, die Fälle, in denen die Härtefallklausel (nach Art. 66a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) angewendet wurde, statistisch - in einem automatisierten Prozess - herauszufiltern.</p><p>In Vostra werden jedoch weder der Sachverhalt noch die Begründungen für das Verhängen oder den Verzicht auf eine Sanktion erfasst. Es wäre auch kaum möglich, Sachverhalte und Begründungen in Vostra strukturiert so zu erfassen, dass sie danach in einem automatisierten Prozess statistisch ausgewertet werden können, wie das z. B. bei der Art oder der Länge einer Sanktion möglich ist.</p><p>Wollte man trotzdem eine Statistik mit den Begründungen für die Anwendung der Härtefallklausel erstellen, so wäre dies ausgesprochen aufwendig. Aufgrund der Angaben in Vostra könnten lediglich die Fälle automatisiert herausgefiltert werden, in denen die Härtefallklausel zur Anwendung kam. Danach müsste man aber die entsprechenden Urteile bei den zuständigen Strafbehörden anfordern und im Einzelfall analysieren.</p>
    • <p>Gemäss dem Bundesrat ist das Bundesamt für Statistik für die Schaffung einer Vollzugsstatistik über die Ausschaffung krimineller Ausländer verantwortlich.</p><p>Ist der Bundesrat bereit sicherzustellen, dass in dieser Vollzugsstatistik ab 2017 auch alle Fälle aufgeführt werden, bei denen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wurde, aufgeschlüsselt nach Härtefallen und deren Begründung?</p>
    • Vollzugsstatistik über die Ausschaffung. Transparenz bei Härtefällen

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