Eine "Lohnpolizei" in den Betrieben?

ShortId
16.5567
Id
20165567
Updated
14.11.2025 06:44
Language
de
Title
Eine "Lohnpolizei" in den Betrieben?
AdditionalIndexing
28;44;15
1
Texts
  • <p>1. Ergibt eine Lohnanalyse eine nichterklärte Lohndifferenz zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmenden, so wird eine Lohndiskriminierung vermutet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann aber den Nachweis erbringen, dass auch diese Lohndifferenz auf objektiven Gründen wie etwa auf Unterschieden in der beruflichen Stellung oder in Bezug auf die Berufserfahrung beruht und deshalb keine Lohndiskriminierung vorliegt.</p><p>2. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Überprüfungs- und Kontrollverfahren ist frei von staatlicher Intervention. Die Unternehmen führen selbstständig alle vier Jahre eine Lohnanalyse durch. Die Lohnanalyse lassen sie durch Revisionsstellen kontrollieren. Der Bundesrat schafft keine Lohnpolizei. Ebenso wenig wird ein "Bürokratiemonster" geschaffen. Die von ihm vorgeschlagene Änderung des Gleichstellungsgesetzes setzt vielmehr auf die Selbstverantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Im Übrigen gilt die Lohnanalysepflicht bloss für Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen, das entspricht 2 Prozent aller Unternehmungen.</p>
  • <p>Der Bundesrat beabsichtigt trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung, für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden staatlich verordnete Kontrollen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einzuführen.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass "nichterklärbare" Lohnunterschiede nicht immer mit einer Lohndiskriminierung gleichzusetzen sind?</p><p>2. Warum will er mit einer "Lohnpolizei" ein neues Bürokratiemonster schaffen, statt die Unternehmen endlich administrativ zu entlasten?</p>
  • Eine "Lohnpolizei" in den Betrieben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ergibt eine Lohnanalyse eine nichterklärte Lohndifferenz zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmenden, so wird eine Lohndiskriminierung vermutet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann aber den Nachweis erbringen, dass auch diese Lohndifferenz auf objektiven Gründen wie etwa auf Unterschieden in der beruflichen Stellung oder in Bezug auf die Berufserfahrung beruht und deshalb keine Lohndiskriminierung vorliegt.</p><p>2. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Überprüfungs- und Kontrollverfahren ist frei von staatlicher Intervention. Die Unternehmen führen selbstständig alle vier Jahre eine Lohnanalyse durch. Die Lohnanalyse lassen sie durch Revisionsstellen kontrollieren. Der Bundesrat schafft keine Lohnpolizei. Ebenso wenig wird ein "Bürokratiemonster" geschaffen. Die von ihm vorgeschlagene Änderung des Gleichstellungsgesetzes setzt vielmehr auf die Selbstverantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Im Übrigen gilt die Lohnanalysepflicht bloss für Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen, das entspricht 2 Prozent aller Unternehmungen.</p>
    • <p>Der Bundesrat beabsichtigt trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung, für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden staatlich verordnete Kontrollen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einzuführen.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass "nichterklärbare" Lohnunterschiede nicht immer mit einer Lohndiskriminierung gleichzusetzen sind?</p><p>2. Warum will er mit einer "Lohnpolizei" ein neues Bürokratiemonster schaffen, statt die Unternehmen endlich administrativ zu entlasten?</p>
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