Unternehmenssteuerreform III. Arbeitsverweigerung des Bundesrates betreffend Stand der Arbeiten in den Kantonen
- ShortId
-
16.5582
- Id
-
20165582
- Updated
-
28.07.2023 04:59
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmenssteuerreform III. Arbeitsverweigerung des Bundesrates betreffend Stand der Arbeiten in den Kantonen
- AdditionalIndexing
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15;2446;04
- 1
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- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt diese Interpretation nicht. Die erwähnten, breitgefächerten Fragen bezogen sich allesamt auf umfangreiches Zahlenmaterial die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in den Kantonen und Gemeinden betreffend. Es ist schlicht nicht möglich, dieses in eine Antwort im Rahmen der Fragestunde zu fassen. Der Bundesrat hat sich deshalb erlaubt, in seiner Antwort - nach einigen Grundsatzbemerkungen - auf eine Tabelle auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu verweisen. Dort sind sämtliche derzeit bekannte Daten zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in den Kantonen aufgeführt. Der Bundesrat hat somit die Fragen sehr wohl beantwortet, allerdings ein ökonomisches Vorgehen gewählt, welches aufgrund der Einsehbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zudem den Vorteil der immer wieder eingeforderten Transparenz aufweist. In Ergänzung hierzu geben wir nun aber die entsprechende Tabelle den Fragestellerinnen und Fragestellern ausgedruckt als Beilage zu ihren erneut eingereichten Fragen ab. Es ist festzuhalten, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p>Mit diesen Ausführungen glaubt der Bundesrat klargemacht zu haben, dass er die parlamentarischen Institutionen nicht infrage stellt. Er erlaubt sich aber seinerseits, auf Artikel 31 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Fragestunde zu verweisen. Dort wird in Absatz 4 festgehalten, dass die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates eine kurze Antwort auf die gemäss Absatz 2 knapp gefasste Frage gibt. Im Falle der Fragen bezüglich kantonaler Daten zur Unternehmenssteuerreform III ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Grenze des im Rahmen der Fragestunde Möglichen erreicht wurde.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
- <p>In der Fragestunde vom 5. Dezember 2016 haben Vertreterinnen und Vertreter der grünen Fraktion verschiedene Fragen zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in Kantonen und Gemeinden gestellt, soweit diese bereits vorliegen. Der Bundesrat verweist auf eine Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung und verweigert die konkrete Antwort auf die Beschlüsse der Kantone.</p><p>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass man diese Antwort als Arbeitsverweigerung interpretieren könnte und dass mit solchen Antworten die parlamentarischen Institutionen infrage gestellt werden?</p>
- Unternehmenssteuerreform III. Arbeitsverweigerung des Bundesrates betreffend Stand der Arbeiten in den Kantonen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt diese Interpretation nicht. Die erwähnten, breitgefächerten Fragen bezogen sich allesamt auf umfangreiches Zahlenmaterial die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in den Kantonen und Gemeinden betreffend. Es ist schlicht nicht möglich, dieses in eine Antwort im Rahmen der Fragestunde zu fassen. Der Bundesrat hat sich deshalb erlaubt, in seiner Antwort - nach einigen Grundsatzbemerkungen - auf eine Tabelle auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu verweisen. Dort sind sämtliche derzeit bekannte Daten zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in den Kantonen aufgeführt. Der Bundesrat hat somit die Fragen sehr wohl beantwortet, allerdings ein ökonomisches Vorgehen gewählt, welches aufgrund der Einsehbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zudem den Vorteil der immer wieder eingeforderten Transparenz aufweist. In Ergänzung hierzu geben wir nun aber die entsprechende Tabelle den Fragestellerinnen und Fragestellern ausgedruckt als Beilage zu ihren erneut eingereichten Fragen ab. Es ist festzuhalten, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p>Mit diesen Ausführungen glaubt der Bundesrat klargemacht zu haben, dass er die parlamentarischen Institutionen nicht infrage stellt. Er erlaubt sich aber seinerseits, auf Artikel 31 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Fragestunde zu verweisen. Dort wird in Absatz 4 festgehalten, dass die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates eine kurze Antwort auf die gemäss Absatz 2 knapp gefasste Frage gibt. Im Falle der Fragen bezüglich kantonaler Daten zur Unternehmenssteuerreform III ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Grenze des im Rahmen der Fragestunde Möglichen erreicht wurde.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
- <p>In der Fragestunde vom 5. Dezember 2016 haben Vertreterinnen und Vertreter der grünen Fraktion verschiedene Fragen zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III in Kantonen und Gemeinden gestellt, soweit diese bereits vorliegen. Der Bundesrat verweist auf eine Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung und verweigert die konkrete Antwort auf die Beschlüsse der Kantone.</p><p>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass man diese Antwort als Arbeitsverweigerung interpretieren könnte und dass mit solchen Antworten die parlamentarischen Institutionen infrage gestellt werden?</p>
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