Unternehmenssteuerreform III. Steuerabzug auf fiktivem Eigenkapital

ShortId
16.5584
Id
20165584
Updated
28.07.2023 04:55
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Steuerabzug auf fiktivem Eigenkapital
AdditionalIndexing
15;2446;10
1
Texts
  • <p>1. In unterschiedlicher Ausgestaltung kennen derzeit Belgien, Italien, Lettland und das Fürstentum Liechtenstein eine Form der zinsbereinigten Gewinnsteuer.</p><p>2. Kroatien schaffte seine zinsbereinigte Gewinnsteuer Anfang 2001 ab. Dem Bundesrat sind keine aktuellen Pläne eines Landes zur Abschaffung der zinsbereinigten Gewinnsteuer bekannt.</p><p>3. Die Unternehmenssteuerreform III wurde in einer paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation von Bund und Kantonen vorbereitet. Die Wirtschaft war in dieser Projektorganisation nicht vertreten, wurde aber im Rahmen von Anhörungen einbezogen. Im Rahmen ihrer Arbeiten evaluierte die Projektorganisation unter anderem auch die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Projektorganisation entschied der Bundesrat über den Inhalt der Vernehmlassungsvorlage. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, wie sie in der Vernehmlassung vorgeschlagen wurde, beruhte auf einer von Price Waterhouse Coopers durchgeführten Datenerhebung bei Unternehmen.</p>
  • <p>Im Anschluss an meine Frage 16.5511 in der Fragestunde vom 5. Dezember 2016 zur zinsbereinigten Gewinnsteuer bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welchen Staaten der EU und der OECD wird aktuell eine zinsbereinigte Gewinnsteuer angewendet?</p><p>2. Welche Staaten haben sie wieder abgeschafft oder sind daran, sie aufzuheben?</p><p>3. Wer hat das Schweizer Modell für die zinsbereinigte Gewinnsteuer vorbereitet: die Eidgenössische Steuerverwaltung und/oder private Treuhandfirmen?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Steuerabzug auf fiktivem Eigenkapital
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In unterschiedlicher Ausgestaltung kennen derzeit Belgien, Italien, Lettland und das Fürstentum Liechtenstein eine Form der zinsbereinigten Gewinnsteuer.</p><p>2. Kroatien schaffte seine zinsbereinigte Gewinnsteuer Anfang 2001 ab. Dem Bundesrat sind keine aktuellen Pläne eines Landes zur Abschaffung der zinsbereinigten Gewinnsteuer bekannt.</p><p>3. Die Unternehmenssteuerreform III wurde in einer paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation von Bund und Kantonen vorbereitet. Die Wirtschaft war in dieser Projektorganisation nicht vertreten, wurde aber im Rahmen von Anhörungen einbezogen. Im Rahmen ihrer Arbeiten evaluierte die Projektorganisation unter anderem auch die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Projektorganisation entschied der Bundesrat über den Inhalt der Vernehmlassungsvorlage. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, wie sie in der Vernehmlassung vorgeschlagen wurde, beruhte auf einer von Price Waterhouse Coopers durchgeführten Datenerhebung bei Unternehmen.</p>
    • <p>Im Anschluss an meine Frage 16.5511 in der Fragestunde vom 5. Dezember 2016 zur zinsbereinigten Gewinnsteuer bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welchen Staaten der EU und der OECD wird aktuell eine zinsbereinigte Gewinnsteuer angewendet?</p><p>2. Welche Staaten haben sie wieder abgeschafft oder sind daran, sie aufzuheben?</p><p>3. Wer hat das Schweizer Modell für die zinsbereinigte Gewinnsteuer vorbereitet: die Eidgenössische Steuerverwaltung und/oder private Treuhandfirmen?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Steuerabzug auf fiktivem Eigenkapital

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