Unternehmenssteuerreform III. Subventionierung von Firmen via Forschung und Entwicklung (2)

ShortId
16.5596
Id
20165596
Updated
28.07.2023 04:44
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Subventionierung von Firmen via Forschung und Entwicklung (2)
AdditionalIndexing
15;2446;04;36
1
Texts
  • <p>Wie in der Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 16.5582 ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, die aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben. Der Verweis auf die tabellarische Aufstellung war deshalb nötig, weil die Fragen nicht im Rahmen eines Redetextes beantwortet werden können. Wir haben nun die Tabelle ausgedruckt und geben Ihnen diese als Beilage ab.</p><p>Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
  • <p>Eine Frage nicht zu beantworten stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals: Die Unternehmenssteuerreform III erlaubt den Kantonen, Firmen für ihre Forschung und Entwicklung Steuerabzüge bis zu 150 Prozent des Aufwands zu gewähren. Das sind faktische Subventionen.</p><p>- Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe haben sie je die Abzüge festgelegt?</p><p>- Mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv vorher, effektiv nachher)?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Subventionierung von Firmen via Forschung und Entwicklung (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 16.5582 ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, die aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben. Der Verweis auf die tabellarische Aufstellung war deshalb nötig, weil die Fragen nicht im Rahmen eines Redetextes beantwortet werden können. Wir haben nun die Tabelle ausgedruckt und geben Ihnen diese als Beilage ab.</p><p>Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
    • <p>Eine Frage nicht zu beantworten stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals: Die Unternehmenssteuerreform III erlaubt den Kantonen, Firmen für ihre Forschung und Entwicklung Steuerabzüge bis zu 150 Prozent des Aufwands zu gewähren. Das sind faktische Subventionen.</p><p>- Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe haben sie je die Abzüge festgelegt?</p><p>- Mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv vorher, effektiv nachher)?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Subventionierung von Firmen via Forschung und Entwicklung (2)

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