Unternehmenssteuerreform III. Beabsichtigt der Bundesrat, nach einer Ablehnung Obstruktion zu machen?

ShortId
16.5598
Id
20165598
Updated
28.07.2023 04:50
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Beabsichtigt der Bundesrat, nach einer Ablehnung Obstruktion zu machen?
AdditionalIndexing
15;2446
1
Texts
  • <p>Die Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Aus diesem Grund wird der Bundesrat bei einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III - wie bereits in der Antwort zur Frage 16.5481 erwähnt - rasch beginnen, an einer neuen Vorlage zu arbeiten. In einem ersten Schritt müsste eine politische Wertung der Gründe, die zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III geführt haben, stattfinden. Auf dieser Basis könnte in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Erfahrung zeigt, dass eine Steuerreform ab dem Zeitpunkt ihrer Initialisierung bis zur Verabschiedung im Parlament und zum Ablauf der Referendumsfrist je nach Komplexität rund drei bis fünf Jahre benötigt. Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmenssteuerreform III zu den komplexeren Themen gehört. Wenn eine Reform Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes beinhaltet, wovon vorliegend auszugehen ist, wird den Kantonen traditionsgemäss eine Übergangsfrist von rund zwei Jahren eingeräumt, um die erforderlichen Anpassungen im kantonalen Recht vorzunehmen. Eine neue Vorlage dürfte daher frühestens im Jahre 2022 in Kraft treten.</p><p>Vor diesem Hintergrund wäre damit zu rechnen, dass es auf internationaler Ebene zu Reaktionen gegenüber der Schweiz käme, mit negativen Auswirkungen auf den Standort und damit auf Arbeitsplätze, Investitionen und Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.</p>
  • <p>Auf die Frage 16.5481 antwortete der Bundesrat, bei einem Nein zur Unternehmenssteuerreform III würden für eine neue Lösung einige Jahre verstreichen. Das ist unverantwortlich. Mögliche Instrumente und Gegenfinanzierungen sind bekannt, die aussenpolitischen Umstände auch, und alles ist durchgerechnet. Die Voraussetzungen erlauben, sofort eine neue Vorlage zu erarbeiten und sie rasch zu bringen. Die WAK sind bereit.</p><p>- Woher weiss der Bundesrat, dass "einige Jahre verstreichen" würden?</p><p>- Beabsichtigt er Verzögerungen? Wenn ja, weshalb?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Beabsichtigt der Bundesrat, nach einer Ablehnung Obstruktion zu machen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Aus diesem Grund wird der Bundesrat bei einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III - wie bereits in der Antwort zur Frage 16.5481 erwähnt - rasch beginnen, an einer neuen Vorlage zu arbeiten. In einem ersten Schritt müsste eine politische Wertung der Gründe, die zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III geführt haben, stattfinden. Auf dieser Basis könnte in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Erfahrung zeigt, dass eine Steuerreform ab dem Zeitpunkt ihrer Initialisierung bis zur Verabschiedung im Parlament und zum Ablauf der Referendumsfrist je nach Komplexität rund drei bis fünf Jahre benötigt. Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmenssteuerreform III zu den komplexeren Themen gehört. Wenn eine Reform Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes beinhaltet, wovon vorliegend auszugehen ist, wird den Kantonen traditionsgemäss eine Übergangsfrist von rund zwei Jahren eingeräumt, um die erforderlichen Anpassungen im kantonalen Recht vorzunehmen. Eine neue Vorlage dürfte daher frühestens im Jahre 2022 in Kraft treten.</p><p>Vor diesem Hintergrund wäre damit zu rechnen, dass es auf internationaler Ebene zu Reaktionen gegenüber der Schweiz käme, mit negativen Auswirkungen auf den Standort und damit auf Arbeitsplätze, Investitionen und Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.</p>
    • <p>Auf die Frage 16.5481 antwortete der Bundesrat, bei einem Nein zur Unternehmenssteuerreform III würden für eine neue Lösung einige Jahre verstreichen. Das ist unverantwortlich. Mögliche Instrumente und Gegenfinanzierungen sind bekannt, die aussenpolitischen Umstände auch, und alles ist durchgerechnet. Die Voraussetzungen erlauben, sofort eine neue Vorlage zu erarbeiten und sie rasch zu bringen. Die WAK sind bereit.</p><p>- Woher weiss der Bundesrat, dass "einige Jahre verstreichen" würden?</p><p>- Beabsichtigt er Verzögerungen? Wenn ja, weshalb?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Beabsichtigt der Bundesrat, nach einer Ablehnung Obstruktion zu machen?

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