Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (2)

ShortId
16.5600
Id
20165600
Updated
28.07.2023 04:58
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (2)
AdditionalIndexing
15;2446;04
1
Texts
  • <p>Wie in der Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 16.5582 ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, die aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben. Der Verweis auf die tabellarische Aufstellung war deshalb nötig, weil die Fragen nicht im Rahmen eines Redetextes beantwortet werden können. Wir haben nun die Tabelle ausgedruckt und geben Ihnen diese als Beilage ab.</p><p>Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
  • <p>Aufgrund unzureichender Beantwortung stelle ich die folgende Frage nochmals: Die Unternehmenssteuerreform III sieht vor, dass die Kantone Patentboxen einrichten und die Firmen damit bis zu 90 Prozent der daraus resultierenden steuerbaren Gewinne behalten können.</p><p>- Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe haben sie die Steuerentlastung beschlossen oder vorgeschlagen?</p><p>- Mit welchen Erträgen bzw. mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv heute, effektiv erwartet)?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 16.5582 ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, die aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben. Der Verweis auf die tabellarische Aufstellung war deshalb nötig, weil die Fragen nicht im Rahmen eines Redetextes beantwortet werden können. Wir haben nun die Tabelle ausgedruckt und geben Ihnen diese als Beilage ab.</p><p>Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
    • <p>Aufgrund unzureichender Beantwortung stelle ich die folgende Frage nochmals: Die Unternehmenssteuerreform III sieht vor, dass die Kantone Patentboxen einrichten und die Firmen damit bis zu 90 Prozent der daraus resultierenden steuerbaren Gewinne behalten können.</p><p>- Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe haben sie die Steuerentlastung beschlossen oder vorgeschlagen?</p><p>- Mit welchen Erträgen bzw. mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv heute, effektiv erwartet)?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III und Patentboxen (2)

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