Unternehmenssteuerreform III. Gesamtsteuerliche Entlastungsgrenzen (2)

ShortId
16.5603
Id
20165603
Updated
28.07.2023 05:00
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform III. Gesamtsteuerliche Entlastungsgrenzen (2)
AdditionalIndexing
15;2446;04
1
Texts
  • <p>Wie in der Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 16.5582 ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, die aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben. Der Verweis auf die tabellarische Aufstellung war deshalb nötig, weil die Fragen nicht im Rahmen eines Redetextes beantwortet werden können. Wir haben nun die Tabelle ausgedruckt und geben Ihnen diese als Beilage ab.</p><p>Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat meine Frage nicht beantwortet und auf irgendeinen Link verwiesen. Das geht nicht. Der Bundesrat muss die Stimmbürgerinnen und -bürger informieren. Daher hier nochmals: Mit der Unternehmenssteuerreform III bekommen die Kantone die Kompetenz, gesamtsteuerliche Entlastungsbegrenzungen bis zu 80 Prozent des Steuerertrags festzusetzen.</p><p>- Welche Kantone haben diesbezüglich Beschlüsse gefasst?</p><p>- Welche haben solche in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe?</p><p>- Mit welchen statischen Ertrags- und Ausfallerwartungen?</p>
  • Unternehmenssteuerreform III. Gesamtsteuerliche Entlastungsgrenzen (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 16.5582 ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, die aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben. Der Verweis auf die tabellarische Aufstellung war deshalb nötig, weil die Fragen nicht im Rahmen eines Redetextes beantwortet werden können. Wir haben nun die Tabelle ausgedruckt und geben Ihnen diese als Beilage ab.</p><p>Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass die in der Tabelle aufgeführten Informationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat meine Frage nicht beantwortet und auf irgendeinen Link verwiesen. Das geht nicht. Der Bundesrat muss die Stimmbürgerinnen und -bürger informieren. Daher hier nochmals: Mit der Unternehmenssteuerreform III bekommen die Kantone die Kompetenz, gesamtsteuerliche Entlastungsbegrenzungen bis zu 80 Prozent des Steuerertrags festzusetzen.</p><p>- Welche Kantone haben diesbezüglich Beschlüsse gefasst?</p><p>- Welche haben solche in die Vernehmlassung gegeben?</p><p>- Auf welcher Höhe?</p><p>- Mit welchen statischen Ertrags- und Ausfallerwartungen?</p>
    • Unternehmenssteuerreform III. Gesamtsteuerliche Entlastungsgrenzen (2)

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