Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen

ShortId
17.300
Id
20170300
Updated
20.05.2026 02:05
Language
de
Title
Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen
AdditionalIndexing
09;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der 9. November 1932 bleibt ein dunkler Fleck in der Genfer und Schweizer Geschichte. Dass die Armee auf Zivilisten schiesst, darf sich nie mehr wiederholen. Im Übrigen war dies das letzte Mal in der Schweiz, dass die Armee gegen Demonstranten vorging.</p><p>Nachdem Georges Oltramare zur Versammlung der Union nationale, einer rechtsextremen, faschistischen Partei, aufgerufen hatte, um die sozialistischen Anführer in Genf an den Pranger zu stellen, erhitzten sich die Gemüter. Der Grossrat genehmigte diese Versammlung dennoch, forderte die Armee aber auf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu sorgen.</p><p>Das Lausanner Bataillon bestand aus unerfahrenen Rekruten und überforderten Befehlshabern, doch die Gewehre und Maschinengewehre waren mit scharfer Munition geladen. Das Ergebnis des Armeeeinsatzes: 13 Tote und 65 Verletzte.</p><p>Trotz der Schwere des Vorfalls musste sich keiner der Befehlshaber vor Gericht verantworten. Hingegen wurden Hunderte Demonstranten verhaftet und verhört.</p><p>Im Juni 1933 urteilte ein Strafgericht des Bundes über die mutmasslichen Unruhestifter. Von den achtzehn Angeklagten wurden sieben - Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak - verurteilt, und zwar wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und nicht wegen der Verantwortung für die Ereignisse. Das Gericht urteilte somit über einen Vorfall, bei dem die Situation ausser Kontrolle geriet, und nicht über eine Revolution.</p><p>Heute - achtzig Jahre später - ist es an der Zeit, diese Demonstranten, die sich dem aufkommenden Faschismus in Genf widersetzten, zu rehabilitieren. Rückblickend ist es nämlich klar, dass sie in erster Linie aufgrund des damaligen geschichtlichen Kontexts verurteilt wurden und nicht wegen einer direkten Verantwortung für das traurige Ereignis vom 9. November 1932.</p><p>Die Bundesversammlung hat 2009 bereits die 137 Personen rehabilitiert, die als "Schlepper" verurteilt worden waren, weil sie während des Zweiten Weltkriegs Hunderten von Menschen zur Flucht in die Schweiz verholfen oder als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg gedient hatten. Auch wenn die Situation nicht vergleichbar ist, so lässt sich doch nicht von der Hand weisen, dass diese Demonstranten gegen den in der Schweiz oder zumindest in Genf aufkommenden Faschismus gekämpft haben. Ihre Rehabilitierung wäre eine Anerkennung ihres Kampfes für die "gerechte Sache" oder zumindest das Eingeständnis, dass nicht nur sie die Verantwortung für die Opfer tragen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>In Anbetracht:</p><p>- der historischen Bedeutung der Erschiessung der Demonstranten und Passanten durch die Schweizer Armee am 9. November 1932;</p><p>- der Rechtmässigkeit des Widerstands in Form einer friedlichen Demonstration gegen die von Georges Oltramare an diesem Tag in Plainpalais organisierte Versammlung der Union nationale;</p><p>- des Rechts auf freie Meinungsäusserung;</p><p>- des politisch motivierten Schuldspruchs eines Strafgerichtes des Bundes vom 3. Juni 1933 gegen sieben an der Demonstration vom 9. November 1932 beteiligte Personen (Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak);</p><p>- der früheren Rehabilitierungen von während des Zweiten Weltkriegs zu Unrecht verurteilten Personen oder Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg durch das Parlament;</p><p>fordert der Grossrat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,</p><p>die Urteile eines Strafgerichtes des Bundes vom 3. Juni 1933 aufzuheben und die sieben Demonstranten - Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak - voll zu rehabilitieren.</p>
  • Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der 9. November 1932 bleibt ein dunkler Fleck in der Genfer und Schweizer Geschichte. Dass die Armee auf Zivilisten schiesst, darf sich nie mehr wiederholen. Im Übrigen war dies das letzte Mal in der Schweiz, dass die Armee gegen Demonstranten vorging.</p><p>Nachdem Georges Oltramare zur Versammlung der Union nationale, einer rechtsextremen, faschistischen Partei, aufgerufen hatte, um die sozialistischen Anführer in Genf an den Pranger zu stellen, erhitzten sich die Gemüter. Der Grossrat genehmigte diese Versammlung dennoch, forderte die Armee aber auf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu sorgen.</p><p>Das Lausanner Bataillon bestand aus unerfahrenen Rekruten und überforderten Befehlshabern, doch die Gewehre und Maschinengewehre waren mit scharfer Munition geladen. Das Ergebnis des Armeeeinsatzes: 13 Tote und 65 Verletzte.</p><p>Trotz der Schwere des Vorfalls musste sich keiner der Befehlshaber vor Gericht verantworten. Hingegen wurden Hunderte Demonstranten verhaftet und verhört.</p><p>Im Juni 1933 urteilte ein Strafgericht des Bundes über die mutmasslichen Unruhestifter. Von den achtzehn Angeklagten wurden sieben - Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak - verurteilt, und zwar wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und nicht wegen der Verantwortung für die Ereignisse. Das Gericht urteilte somit über einen Vorfall, bei dem die Situation ausser Kontrolle geriet, und nicht über eine Revolution.</p><p>Heute - achtzig Jahre später - ist es an der Zeit, diese Demonstranten, die sich dem aufkommenden Faschismus in Genf widersetzten, zu rehabilitieren. Rückblickend ist es nämlich klar, dass sie in erster Linie aufgrund des damaligen geschichtlichen Kontexts verurteilt wurden und nicht wegen einer direkten Verantwortung für das traurige Ereignis vom 9. November 1932.</p><p>Die Bundesversammlung hat 2009 bereits die 137 Personen rehabilitiert, die als "Schlepper" verurteilt worden waren, weil sie während des Zweiten Weltkriegs Hunderten von Menschen zur Flucht in die Schweiz verholfen oder als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg gedient hatten. Auch wenn die Situation nicht vergleichbar ist, so lässt sich doch nicht von der Hand weisen, dass diese Demonstranten gegen den in der Schweiz oder zumindest in Genf aufkommenden Faschismus gekämpft haben. Ihre Rehabilitierung wäre eine Anerkennung ihres Kampfes für die "gerechte Sache" oder zumindest das Eingeständnis, dass nicht nur sie die Verantwortung für die Opfer tragen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>In Anbetracht:</p><p>- der historischen Bedeutung der Erschiessung der Demonstranten und Passanten durch die Schweizer Armee am 9. November 1932;</p><p>- der Rechtmässigkeit des Widerstands in Form einer friedlichen Demonstration gegen die von Georges Oltramare an diesem Tag in Plainpalais organisierte Versammlung der Union nationale;</p><p>- des Rechts auf freie Meinungsäusserung;</p><p>- des politisch motivierten Schuldspruchs eines Strafgerichtes des Bundes vom 3. Juni 1933 gegen sieben an der Demonstration vom 9. November 1932 beteiligte Personen (Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak);</p><p>- der früheren Rehabilitierungen von während des Zweiten Weltkriegs zu Unrecht verurteilten Personen oder Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg durch das Parlament;</p><p>fordert der Grossrat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,</p><p>die Urteile eines Strafgerichtes des Bundes vom 3. Juni 1933 aufzuheben und die sieben Demonstranten - Léon Nicole, Auguste Millasson, Francis-Auguste Lebet, Jules Daviet, Albert Wütrich, Francis Baeriswyl und Edmond Isaak - voll zu rehabilitieren.</p>
    • Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen

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