Für eine gerechte Verwaltung der KVG-Reserven

ShortId
17.306
Id
20170306
Updated
20.05.2026 02:03
Language
de
Title
Für eine gerechte Verwaltung der KVG-Reserven
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Diese Forderung wird geltend gemacht in Anbetracht dessen:</p><p>- dass die Krankenkassenprämien in Genf weiterhin schneller steigen als die Gesundheitskosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung;</p><p>- dass keine Regelung vorgesehen ist, damit die bei einer Krankenkasse gebildeten Reserven beim Krankenkassenwechsel einer versicherten Person an die neue Krankenkasse überwiesen werden;</p><p>- dass die Bestimmungen des KVAG, die eine Krankenkasse daran hindern sollen, zu grosse Reserven zu bilden, nicht präzise genug sind (kein Höchstbetrag) und eine Intervention des BAG voraussetzen (keine zwingende Bestimmung);</p><p>- dass das KVAG auch in Bezug auf die Berücksichtigung der Kantone bei der Berechnung der Reserven unpräzise ist, obwohl die Prämien weiterhin unter Einbezug der jeweiligen Kosten jedes Kantons berechnet werden, was den Krankenkassen grossen Spielraum lässt, die überschüssigen Reserven gewisser Kantone zum Ausgleich der fehlenden Reserven in anderen Kantonen zu nutzen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, dahingehend gesetzgeberisch tätig zu werden, dass:</p><p>- der Anteil der Reserven einer versicherten Person, welche die Krankenkasse wechselt, an die neue Kasse überwiesen wird;</p><p>- wie beim gesetzlichen Minimum ein Betrag für die Maximalreserven festgelegt wird.</p>
  • Für eine gerechte Verwaltung der KVG-Reserven
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Forderung wird geltend gemacht in Anbetracht dessen:</p><p>- dass die Krankenkassenprämien in Genf weiterhin schneller steigen als die Gesundheitskosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung;</p><p>- dass keine Regelung vorgesehen ist, damit die bei einer Krankenkasse gebildeten Reserven beim Krankenkassenwechsel einer versicherten Person an die neue Krankenkasse überwiesen werden;</p><p>- dass die Bestimmungen des KVAG, die eine Krankenkasse daran hindern sollen, zu grosse Reserven zu bilden, nicht präzise genug sind (kein Höchstbetrag) und eine Intervention des BAG voraussetzen (keine zwingende Bestimmung);</p><p>- dass das KVAG auch in Bezug auf die Berücksichtigung der Kantone bei der Berechnung der Reserven unpräzise ist, obwohl die Prämien weiterhin unter Einbezug der jeweiligen Kosten jedes Kantons berechnet werden, was den Krankenkassen grossen Spielraum lässt, die überschüssigen Reserven gewisser Kantone zum Ausgleich der fehlenden Reserven in anderen Kantonen zu nutzen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, dahingehend gesetzgeberisch tätig zu werden, dass:</p><p>- der Anteil der Reserven einer versicherten Person, welche die Krankenkasse wechselt, an die neue Kasse überwiesen wird;</p><p>- wie beim gesetzlichen Minimum ein Betrag für die Maximalreserven festgelegt wird.</p>
    • Für eine gerechte Verwaltung der KVG-Reserven

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