Unaufgeforderte Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen MWST nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes

ShortId
17.307
Id
20170307
Updated
20.05.2026 02:02
Language
de
Title
Unaufgeforderte Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen MWST nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes
AdditionalIndexing
34;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Diese Rückzahlung wird gefordert in Anbetracht dessen:</p><p>- dass alle Schweizer Haushalte und Unternehmen, die einen Fernseher oder ein Radio besitzen, eine Fernseh- und Radioempfangsgebühr entrichten müssen;</p><p>- dass das Bakom von 2005 bis 2015 zu Unrecht eine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungensbeträgen erhob;</p><p>- dass das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Bakom mit der Begründung abgewiesen hat, diese Mehrwertsteuererhebung stelle eine ungerechtfertigte Bereicherung dar, und dass dieser Entscheid das Bakom verpflichtet, den Beschwerdeführerenden die Mehrwertsteuer zurückzuzahlen;</p><p>- dass diese Rückerstattung auf alle Mehrwertsteuerpflichtigen ausgeweitet werden sollte, da alle von dieser ungerechtfertigten Bereicherung betroffen sind;</p><p>- dass angesichts der Komplexität der Aufgabe und der Höhe des Betrages die Bundesbehörden versucht sein könnten, alles daranzusetzen, diese Rückzahlung zu verhindern, was für eine Behörde inakzeptabel ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grossrat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, in Übereinstimmung mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes und gemäss dem in der Bundesverfassung verankerten fundamentalen Grundsatz der Gewaltentrennung zu beschliessen, dass allen Mehrwertsteuerpflichtigen die zu Unrecht erhobene MWST unaufgefordert zurückerstattet wird.</p>
  • Unaufgeforderte Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen MWST nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Rückzahlung wird gefordert in Anbetracht dessen:</p><p>- dass alle Schweizer Haushalte und Unternehmen, die einen Fernseher oder ein Radio besitzen, eine Fernseh- und Radioempfangsgebühr entrichten müssen;</p><p>- dass das Bakom von 2005 bis 2015 zu Unrecht eine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungensbeträgen erhob;</p><p>- dass das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Bakom mit der Begründung abgewiesen hat, diese Mehrwertsteuererhebung stelle eine ungerechtfertigte Bereicherung dar, und dass dieser Entscheid das Bakom verpflichtet, den Beschwerdeführerenden die Mehrwertsteuer zurückzuzahlen;</p><p>- dass diese Rückerstattung auf alle Mehrwertsteuerpflichtigen ausgeweitet werden sollte, da alle von dieser ungerechtfertigten Bereicherung betroffen sind;</p><p>- dass angesichts der Komplexität der Aufgabe und der Höhe des Betrages die Bundesbehörden versucht sein könnten, alles daranzusetzen, diese Rückzahlung zu verhindern, was für eine Behörde inakzeptabel ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grossrat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, in Übereinstimmung mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes und gemäss dem in der Bundesverfassung verankerten fundamentalen Grundsatz der Gewaltentrennung zu beschliessen, dass allen Mehrwertsteuerpflichtigen die zu Unrecht erhobene MWST unaufgefordert zurückerstattet wird.</p>
    • Unaufgeforderte Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen MWST nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes

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