Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt

ShortId
17.308
Id
20170308
Updated
20.05.2026 01:55
Language
de
Title
Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt
AdditionalIndexing
2841;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Diese Forderung wird geltend gemacht in Anbetracht:</p><p>- der beträchtlichen Auswirkungen der nichtübertragbaren Erkrankungen auf die gesamten Gesundheitskosten;</p><p>- der sich seit mehreren Jahrzehnten immer weiter ausbreitenden globalen Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie;</p><p>- der positiven Auswirkungen der Zuckersteuer auf die Stabilisierung des Zuckerkonsums pro Kopf in Ländern mit einer solchen Steuer;</p><p>- der Empfehlungen der WHO, mit denen die Staaten aufgefordert werden, entsprechende Rechtsnormen zu erlassen;</p><p>- der positiven Präventionsbilanz des Alkoholgesetzes und des Bundesgesetzes über Tabakprodukte, ohne dass die Interessen der Wirtschaftskreise verletzt wurden;</p><p>- der im internationalen Vergleich geringen Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert zu prüfen, ob es zweckmässig ist, ein Spezialgesetz zu zuckerhaltigen Produkten zu erlassen, und allfällige nützliche Gesetzesanpassungen vorzunehmen, um die Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie wirksamer bekämpfen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aufstocken zu können.</p><p>- Mit dem Gesetz soll eine Steuer auf den bei der Herstellung zugesetzten Zucker eingeführt werden.</p><p>- Sämtliche Einnahmen aus dieser Steuer sollen zur Prävention der durch Zucker- und Süssstoffkonsum bedingten Erkrankungen verwendet werden.</p><p>- Im Gesetz soll definiert werden, welche Berufsgruppen der Zuckersteuer unterliegen und welche davon befreit sind.</p><p>- Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) soll dahingehend geändert werden, dass sie für die Abgabe von Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt und für die einschlägige Werbung Beschränkungen vorsieht.</p>
  • Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Forderung wird geltend gemacht in Anbetracht:</p><p>- der beträchtlichen Auswirkungen der nichtübertragbaren Erkrankungen auf die gesamten Gesundheitskosten;</p><p>- der sich seit mehreren Jahrzehnten immer weiter ausbreitenden globalen Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie;</p><p>- der positiven Auswirkungen der Zuckersteuer auf die Stabilisierung des Zuckerkonsums pro Kopf in Ländern mit einer solchen Steuer;</p><p>- der Empfehlungen der WHO, mit denen die Staaten aufgefordert werden, entsprechende Rechtsnormen zu erlassen;</p><p>- der positiven Präventionsbilanz des Alkoholgesetzes und des Bundesgesetzes über Tabakprodukte, ohne dass die Interessen der Wirtschaftskreise verletzt wurden;</p><p>- der im internationalen Vergleich geringen Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert zu prüfen, ob es zweckmässig ist, ein Spezialgesetz zu zuckerhaltigen Produkten zu erlassen, und allfällige nützliche Gesetzesanpassungen vorzunehmen, um die Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie wirksamer bekämpfen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aufstocken zu können.</p><p>- Mit dem Gesetz soll eine Steuer auf den bei der Herstellung zugesetzten Zucker eingeführt werden.</p><p>- Sämtliche Einnahmen aus dieser Steuer sollen zur Prävention der durch Zucker- und Süssstoffkonsum bedingten Erkrankungen verwendet werden.</p><p>- Im Gesetz soll definiert werden, welche Berufsgruppen der Zuckersteuer unterliegen und welche davon befreit sind.</p><p>- Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) soll dahingehend geändert werden, dass sie für die Abgabe von Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt und für die einschlägige Werbung Beschränkungen vorsieht.</p>
    • Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt

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