Verringerung von Lebensmittelverlusten
- ShortId
-
17.313
- Id
-
20170313
- Updated
-
20.05.2026 02:04
- Language
-
de
- Title
-
Verringerung von Lebensmittelverlusten
- AdditionalIndexing
-
2841;55;52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Rund ein Drittel aller in der Schweiz produzierten Lebensmittel geht zwischen Feld und Teller verloren oder wird verschwendet. Das entspricht pro Jahr rund 2 Millionen Tonnen Nahrungsmitteln. Lebensmittelverluste fallen entlang der ganzen Lebensmittelkette an: Produktion (13 Prozent), Handel (2 Prozent), Verarbeitung (30 Prozent), Detailhandel (5 Prozent), Gastronomie (5 Prozent), Haushalte (45 Prozent). Ein grosser Anteil dieser Verluste ist vermeidbar, da sie z. B. aufgrund von Normen (zu kleine oder zu grosse Früchte) oder aus Unwissen über die Haltbarkeit und die Aufbewahrung entstehen.</p><p>Die hohen Lebensmittelverluste haben weitreichende Auswirkungen auf Natur und Mensch. Die Produktion von Lebensmitteln verursacht 30 Prozent aller Umweltbelastungen. Werfen wir Lebensmittel in den Abfall, werden knappe Ressourcen wie Wasser, Böden und fossile Energieträger unnötig belastet bzw. verschwendet. Weggeworfene Lebensmittel verursachen in der Schweiz Mehrkosten in Milliardenhöhe und belasten das Haushaltsbudget und die Staatsausgaben unnötig. Gleichzeitig verknappt eine durch Verluste erhöhte Nachfrage das weltweite Angebot an Lebensmitteln, während die Ernährungssicherheit vieler Menschen nicht garantiert ist.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zur Interpellation Chevalley 12.3085, "Lebensmittelverluste", und zum Postulat Chevalley 12.3907, "Ein Mittel gegen die Lebensmittelverschwendung", ausgeführt, dass zum einen mit allen Akteuren des Ernährungssystems ein Dialog zur Frage aufgenommen werden soll, wie die Nahrungsmittelabfälle reduziert respektive besser verwertet werden können. Zum anderen ist der Bundesrat bereit, vertieft zu prüfen, ob eine Pflicht zur Verwertung von Nahrungsmittelabfällen eingeführt werden soll. Mit der vorliegenden Standesinitiative wird die Bundesversammlung beauftragt, in diesem Sinne verbindliche Zielvorgaben zur Verringerung von Lebensmittelverlusten zu definieren und Massnahmen festzulegen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, verbindliche Zielvorgaben zur Verringerung von Lebensmittelverlusten zu definieren und Massnahmen festzulegen.</p>
- Verringerung von Lebensmittelverlusten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Rund ein Drittel aller in der Schweiz produzierten Lebensmittel geht zwischen Feld und Teller verloren oder wird verschwendet. Das entspricht pro Jahr rund 2 Millionen Tonnen Nahrungsmitteln. Lebensmittelverluste fallen entlang der ganzen Lebensmittelkette an: Produktion (13 Prozent), Handel (2 Prozent), Verarbeitung (30 Prozent), Detailhandel (5 Prozent), Gastronomie (5 Prozent), Haushalte (45 Prozent). Ein grosser Anteil dieser Verluste ist vermeidbar, da sie z. B. aufgrund von Normen (zu kleine oder zu grosse Früchte) oder aus Unwissen über die Haltbarkeit und die Aufbewahrung entstehen.</p><p>Die hohen Lebensmittelverluste haben weitreichende Auswirkungen auf Natur und Mensch. Die Produktion von Lebensmitteln verursacht 30 Prozent aller Umweltbelastungen. Werfen wir Lebensmittel in den Abfall, werden knappe Ressourcen wie Wasser, Böden und fossile Energieträger unnötig belastet bzw. verschwendet. Weggeworfene Lebensmittel verursachen in der Schweiz Mehrkosten in Milliardenhöhe und belasten das Haushaltsbudget und die Staatsausgaben unnötig. Gleichzeitig verknappt eine durch Verluste erhöhte Nachfrage das weltweite Angebot an Lebensmitteln, während die Ernährungssicherheit vieler Menschen nicht garantiert ist.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zur Interpellation Chevalley 12.3085, "Lebensmittelverluste", und zum Postulat Chevalley 12.3907, "Ein Mittel gegen die Lebensmittelverschwendung", ausgeführt, dass zum einen mit allen Akteuren des Ernährungssystems ein Dialog zur Frage aufgenommen werden soll, wie die Nahrungsmittelabfälle reduziert respektive besser verwertet werden können. Zum anderen ist der Bundesrat bereit, vertieft zu prüfen, ob eine Pflicht zur Verwertung von Nahrungsmittelabfällen eingeführt werden soll. Mit der vorliegenden Standesinitiative wird die Bundesversammlung beauftragt, in diesem Sinne verbindliche Zielvorgaben zur Verringerung von Lebensmittelverlusten zu definieren und Massnahmen festzulegen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, verbindliche Zielvorgaben zur Verringerung von Lebensmittelverlusten zu definieren und Massnahmen festzulegen.</p>
- Verringerung von Lebensmittelverlusten
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