Bedingungen für die Suizidhilfe

ShortId
17.315
Id
20170315
Updated
20.05.2026 02:13
Language
de
Title
Bedingungen für die Suizidhilfe
AdditionalIndexing
2841;1216
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Diese Initiative wird eingereicht:</p><p>- in Anbetracht des 2014 kommunizierten Beschlusses von Exit, die Suizidhilfe auch Personen anzubieten, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden;</p><p>- angesichts der neuen, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (NFP 67) durchgeführten Studien, namentlich der Studie "Gesetzliche Regulierung am Lebensende - Wo soll sich der Staat einmischen?" von Bernhard Rütsche;</p><p>- in Anbetracht der Notwendigkeit, die Suizidprävention und die Entwicklung der Palliative Care als wahre Alternative zum Suizid zu fördern;</p><p>- mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu schützen und die organisierte Suizidhilfe zu reglementieren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Folgendes zu präzisieren:</p><p>1. die Bedingungen für die Beihilfe zum Selbstmord von Personen, die um diese Beihilfe ersuchen; dabei ist den jeweiligen Umständen angemessen Rechnung zu tragen;</p><p>2. die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen.</p>
  • Bedingungen für die Suizidhilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Initiative wird eingereicht:</p><p>- in Anbetracht des 2014 kommunizierten Beschlusses von Exit, die Suizidhilfe auch Personen anzubieten, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden;</p><p>- angesichts der neuen, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (NFP 67) durchgeführten Studien, namentlich der Studie "Gesetzliche Regulierung am Lebensende - Wo soll sich der Staat einmischen?" von Bernhard Rütsche;</p><p>- in Anbetracht der Notwendigkeit, die Suizidprävention und die Entwicklung der Palliative Care als wahre Alternative zum Suizid zu fördern;</p><p>- mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu schützen und die organisierte Suizidhilfe zu reglementieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Folgendes zu präzisieren:</p><p>1. die Bedingungen für die Beihilfe zum Selbstmord von Personen, die um diese Beihilfe ersuchen; dabei ist den jeweiligen Umständen angemessen Rechnung zu tragen;</p><p>2. die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen.</p>
    • Bedingungen für die Suizidhilfe

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