Bedingungen für die Suizidhilfe
- ShortId
-
17.315
- Id
-
20170315
- Updated
-
20.05.2026 02:13
- Language
-
de
- Title
-
Bedingungen für die Suizidhilfe
- AdditionalIndexing
-
2841;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Diese Initiative wird eingereicht:</p><p>- in Anbetracht des 2014 kommunizierten Beschlusses von Exit, die Suizidhilfe auch Personen anzubieten, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden;</p><p>- angesichts der neuen, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (NFP 67) durchgeführten Studien, namentlich der Studie "Gesetzliche Regulierung am Lebensende - Wo soll sich der Staat einmischen?" von Bernhard Rütsche;</p><p>- in Anbetracht der Notwendigkeit, die Suizidprävention und die Entwicklung der Palliative Care als wahre Alternative zum Suizid zu fördern;</p><p>- mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu schützen und die organisierte Suizidhilfe zu reglementieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Folgendes zu präzisieren:</p><p>1. die Bedingungen für die Beihilfe zum Selbstmord von Personen, die um diese Beihilfe ersuchen; dabei ist den jeweiligen Umständen angemessen Rechnung zu tragen;</p><p>2. die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen.</p>
- Bedingungen für die Suizidhilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Diese Initiative wird eingereicht:</p><p>- in Anbetracht des 2014 kommunizierten Beschlusses von Exit, die Suizidhilfe auch Personen anzubieten, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden;</p><p>- angesichts der neuen, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (NFP 67) durchgeführten Studien, namentlich der Studie "Gesetzliche Regulierung am Lebensende - Wo soll sich der Staat einmischen?" von Bernhard Rütsche;</p><p>- in Anbetracht der Notwendigkeit, die Suizidprävention und die Entwicklung der Palliative Care als wahre Alternative zum Suizid zu fördern;</p><p>- mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu schützen und die organisierte Suizidhilfe zu reglementieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Folgendes zu präzisieren:</p><p>1. die Bedingungen für die Beihilfe zum Selbstmord von Personen, die um diese Beihilfe ersuchen; dabei ist den jeweiligen Umständen angemessen Rechnung zu tragen;</p><p>2. die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen.</p>
- Bedingungen für die Suizidhilfe
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