Abschaffung von NFA-Fehlanreizen
- ShortId
-
17.316
- Id
-
20170316
- Updated
-
20.05.2026 02:02
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung von NFA-Fehlanreizen
- AdditionalIndexing
-
04;24;2446;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren steigt die Steuerkraft und somit das Ressourcenpotenzial des Kantons Luzern im Vergleich zu den anderen Kantonen. Diese Entwicklung ist positiv. Gleichzeitig sinken aus diesem Grund im Kanton Luzern die Einnahmen aus dem NFA überproportional. Wenn heute beispielsweise der Kanton Luzern von einer Firma zusätzliche Steuereinnahmen von 1 Franken erhält, sinken gleichzeitig die Einnahmen aus dem NFA um Fr. 1.10. Der Kanton Luzern verliert also netto Finanzmittel. Dieser Fehlanreiz ist stossend und ungerecht.</p><p>Die Entwicklung des Kantons Luzern, unabhängiger von den Mitteln des NFA zu werden, ist letztendlich im Sinne aller Schweizer Kantone und somit national zu begrüssen. Es darf aber nicht sein, dass ein Kanton, der sich aktiv verbessert, bestraft wird. Schlussendlich muss sich eine positive Entwicklung eines Kantons lohnen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Luzern fordert den Bund auf, die Finanzausgleichsgesetzgebung dahingehend zu ändern, dass Fehlanreize im nationalen Finanzausgleich (NFA) abgeschafft werden, insbesondere durch eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne.</p>
- Abschaffung von NFA-Fehlanreizen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit Jahren steigt die Steuerkraft und somit das Ressourcenpotenzial des Kantons Luzern im Vergleich zu den anderen Kantonen. Diese Entwicklung ist positiv. Gleichzeitig sinken aus diesem Grund im Kanton Luzern die Einnahmen aus dem NFA überproportional. Wenn heute beispielsweise der Kanton Luzern von einer Firma zusätzliche Steuereinnahmen von 1 Franken erhält, sinken gleichzeitig die Einnahmen aus dem NFA um Fr. 1.10. Der Kanton Luzern verliert also netto Finanzmittel. Dieser Fehlanreiz ist stossend und ungerecht.</p><p>Die Entwicklung des Kantons Luzern, unabhängiger von den Mitteln des NFA zu werden, ist letztendlich im Sinne aller Schweizer Kantone und somit national zu begrüssen. Es darf aber nicht sein, dass ein Kanton, der sich aktiv verbessert, bestraft wird. Schlussendlich muss sich eine positive Entwicklung eines Kantons lohnen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Luzern fordert den Bund auf, die Finanzausgleichsgesetzgebung dahingehend zu ändern, dass Fehlanreize im nationalen Finanzausgleich (NFA) abgeschafft werden, insbesondere durch eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne.</p>
- Abschaffung von NFA-Fehlanreizen
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