Abschaffung von NFA-Fehlanreizen

ShortId
17.316
Id
20170316
Updated
20.05.2026 02:02
Language
de
Title
Abschaffung von NFA-Fehlanreizen
AdditionalIndexing
04;24;2446;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit Jahren steigt die Steuerkraft und somit das Ressourcenpotenzial des Kantons Luzern im Vergleich zu den anderen Kantonen. Diese Entwicklung ist positiv. Gleichzeitig sinken aus diesem Grund im Kanton Luzern die Einnahmen aus dem NFA überproportional. Wenn heute beispielsweise der Kanton Luzern von einer Firma zusätzliche Steuereinnahmen von 1 Franken erhält, sinken gleichzeitig die Einnahmen aus dem NFA um Fr. 1.10. Der Kanton Luzern verliert also netto Finanzmittel. Dieser Fehlanreiz ist stossend und ungerecht.</p><p>Die Entwicklung des Kantons Luzern, unabhängiger von den Mitteln des NFA zu werden, ist letztendlich im Sinne aller Schweizer Kantone und somit national zu begrüssen. Es darf aber nicht sein, dass ein Kanton, der sich aktiv verbessert, bestraft wird. Schlussendlich muss sich eine positive Entwicklung eines Kantons lohnen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Luzern fordert den Bund auf, die Finanzausgleichsgesetzgebung dahingehend zu ändern, dass Fehlanreize im nationalen Finanzausgleich (NFA) abgeschafft werden, insbesondere durch eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne.</p>
  • Abschaffung von NFA-Fehlanreizen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahren steigt die Steuerkraft und somit das Ressourcenpotenzial des Kantons Luzern im Vergleich zu den anderen Kantonen. Diese Entwicklung ist positiv. Gleichzeitig sinken aus diesem Grund im Kanton Luzern die Einnahmen aus dem NFA überproportional. Wenn heute beispielsweise der Kanton Luzern von einer Firma zusätzliche Steuereinnahmen von 1 Franken erhält, sinken gleichzeitig die Einnahmen aus dem NFA um Fr. 1.10. Der Kanton Luzern verliert also netto Finanzmittel. Dieser Fehlanreiz ist stossend und ungerecht.</p><p>Die Entwicklung des Kantons Luzern, unabhängiger von den Mitteln des NFA zu werden, ist letztendlich im Sinne aller Schweizer Kantone und somit national zu begrüssen. Es darf aber nicht sein, dass ein Kanton, der sich aktiv verbessert, bestraft wird. Schlussendlich muss sich eine positive Entwicklung eines Kantons lohnen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Luzern fordert den Bund auf, die Finanzausgleichsgesetzgebung dahingehend zu ändern, dass Fehlanreize im nationalen Finanzausgleich (NFA) abgeschafft werden, insbesondere durch eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne.</p>
    • Abschaffung von NFA-Fehlanreizen

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