Aufstockung des Grenzwachtkorps
- ShortId
-
17.318
- Id
-
20170318
- Updated
-
20.05.2026 02:00
- Language
-
de
- Title
-
Aufstockung des Grenzwachtkorps
- AdditionalIndexing
-
04;09;24;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine der wichtigsten Kernaufgaben eines Staats. Das GWK ist das grösste zivile Sicherheitsorgan des Bundes und ist als bewährter Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Schweiz etabliert. Es sorgt aus Sicht der Kantone und der Bevölkerung für Sicherheit und Stabilität, nicht nur an der Aussengrenze der Schweiz, sondern auch im angrenzenden Landesinnern. Mit seinen Kontrollen von eingeführten Waren verhindert das GWK zudem ernsthafte Delikte wie Schmuggel (von Drogen, Waffen, Menschen usw.). Durch die massive Zunahme der Migration, insbesondere der illegalen, in den letzten Jahren in den meisten Grenzregionen der Schweiz werden das GWK und seine Mitarbeiter immer wieder an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Um diese anhaltend unbefriedigende Situation in den Griff zu bekommen, sieht sich das GWK aufgrund der fehlenden personellen Mittel in der Einsatzplanung immer wieder dazu veranlasst, vorübergehend Personal aus betroffenen Regionen in noch akuter betroffene Regionen zu verschieben. Mit diesem Vorgehen werden zwar vorübergehend Lücken geschlossen, damit aber gerade wieder neue aufgerissen. Gleichzeitig wird auch die Bevölkerung in den Grenzregionen durch die einsatzplanerisch notwendigen Massnahmen massiv verunsichert. Diese Belastungssituation darf sich für das GWK nicht zu einem andauernden Zustand verfestigen, sondern soll mittel- und langfristig eine Ausnahme darstellen.</p><p>Die aktuellen und künftigen Gefahren und Risiken in den Bereichen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und der latenten Terrorgefahr können vom Kanton Graubünden nur partnerschaftlich mit dem GWK bewältigt werden. Das Sicherheitsumfeld wird in absehbarer Zeit herausfordernd bleiben. So zeigen die Zahlen, dass das GWK 2016 über 17 000 mehr rechtswidrige Aufenthalte registrierte und viermal mehr Wegweisungen vornahm als im Vorjahr. Der Kanton Graubünden ist wie alle Grenzkantone darauf angewiesen, dass das GWK ein starker Partner bleibt.</p><p>Beide Anliegen der vorliegenden Standesinitiative sind von den Kantonen gegenüber dem Bund wiederholt vorgebracht worden, wobei auch auf die Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und St. Gallen zu verweisen ist. Eine Umsetzung wird jedoch durch die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes verhindert. Das GWK ist nach Ansicht des Kantons Graubünden trotz des angespannten Bundeshaushalts aufzustocken und mit den notwendigen Mitteln zu versehen, damit es seinen Auftrag erfüllen kann. Nur so kann die staatliche Kernaufgabe der Gewährleistung der Sicherheit sachgerecht wahrgenommen werden. Das Grenzwachtpersonal soll gut ausgebildet, erprobt und mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur ausgerüstet sein, damit es die Herausforderungen bewältigen kann. Dies lässt sich nicht innerhalb weniger Monate oder eines Jahres bewerkstelligen. Aufgrund der Volatilität der Situation ist es nicht verantwortbar, das Dispositiv kurzfristig erst bei der nächsten Krise bzw. Ausnahmesituation zu verstärken. Entlastungen des GWK durch das Militär und private Institutionen, wie sie in der Diskussion vorgeschlagen wurden, sind zwar allenfalls sinnvoll, um kurzfristig bestehende Lücken zu schliessen. Langfristig ist jedoch eine schweizweite Aufstockung des GWK notwendig, um die Schlagkräftigkeit und Effizienz zu verbessern, was weitergehende Ressourcen und somit auch einen längeren zeitlichen Vorlauf bedeutet, jedoch für die Sicherheit an der Grenze unverzichtbar ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Das Grenzwachtpersonal sei an allen Standorten personell so auszustatten, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann.</p><p>2. Beim GWK sei kein Personalabbau, sondern eine personelle Aufstockung mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur vorzunehmen, damit das Grenzwachtkorps die wachsenden Herausforderungen heute und in Zukunft im Bereich seiner Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration zufriedenstellend erfüllen kann.</p>
- Aufstockung des Grenzwachtkorps
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine der wichtigsten Kernaufgaben eines Staats. Das GWK ist das grösste zivile Sicherheitsorgan des Bundes und ist als bewährter Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Schweiz etabliert. Es sorgt aus Sicht der Kantone und der Bevölkerung für Sicherheit und Stabilität, nicht nur an der Aussengrenze der Schweiz, sondern auch im angrenzenden Landesinnern. Mit seinen Kontrollen von eingeführten Waren verhindert das GWK zudem ernsthafte Delikte wie Schmuggel (von Drogen, Waffen, Menschen usw.). Durch die massive Zunahme der Migration, insbesondere der illegalen, in den letzten Jahren in den meisten Grenzregionen der Schweiz werden das GWK und seine Mitarbeiter immer wieder an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Um diese anhaltend unbefriedigende Situation in den Griff zu bekommen, sieht sich das GWK aufgrund der fehlenden personellen Mittel in der Einsatzplanung immer wieder dazu veranlasst, vorübergehend Personal aus betroffenen Regionen in noch akuter betroffene Regionen zu verschieben. Mit diesem Vorgehen werden zwar vorübergehend Lücken geschlossen, damit aber gerade wieder neue aufgerissen. Gleichzeitig wird auch die Bevölkerung in den Grenzregionen durch die einsatzplanerisch notwendigen Massnahmen massiv verunsichert. Diese Belastungssituation darf sich für das GWK nicht zu einem andauernden Zustand verfestigen, sondern soll mittel- und langfristig eine Ausnahme darstellen.</p><p>Die aktuellen und künftigen Gefahren und Risiken in den Bereichen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und der latenten Terrorgefahr können vom Kanton Graubünden nur partnerschaftlich mit dem GWK bewältigt werden. Das Sicherheitsumfeld wird in absehbarer Zeit herausfordernd bleiben. So zeigen die Zahlen, dass das GWK 2016 über 17 000 mehr rechtswidrige Aufenthalte registrierte und viermal mehr Wegweisungen vornahm als im Vorjahr. Der Kanton Graubünden ist wie alle Grenzkantone darauf angewiesen, dass das GWK ein starker Partner bleibt.</p><p>Beide Anliegen der vorliegenden Standesinitiative sind von den Kantonen gegenüber dem Bund wiederholt vorgebracht worden, wobei auch auf die Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und St. Gallen zu verweisen ist. Eine Umsetzung wird jedoch durch die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes verhindert. Das GWK ist nach Ansicht des Kantons Graubünden trotz des angespannten Bundeshaushalts aufzustocken und mit den notwendigen Mitteln zu versehen, damit es seinen Auftrag erfüllen kann. Nur so kann die staatliche Kernaufgabe der Gewährleistung der Sicherheit sachgerecht wahrgenommen werden. Das Grenzwachtpersonal soll gut ausgebildet, erprobt und mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur ausgerüstet sein, damit es die Herausforderungen bewältigen kann. Dies lässt sich nicht innerhalb weniger Monate oder eines Jahres bewerkstelligen. Aufgrund der Volatilität der Situation ist es nicht verantwortbar, das Dispositiv kurzfristig erst bei der nächsten Krise bzw. Ausnahmesituation zu verstärken. Entlastungen des GWK durch das Militär und private Institutionen, wie sie in der Diskussion vorgeschlagen wurden, sind zwar allenfalls sinnvoll, um kurzfristig bestehende Lücken zu schliessen. Langfristig ist jedoch eine schweizweite Aufstockung des GWK notwendig, um die Schlagkräftigkeit und Effizienz zu verbessern, was weitergehende Ressourcen und somit auch einen längeren zeitlichen Vorlauf bedeutet, jedoch für die Sicherheit an der Grenze unverzichtbar ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Das Grenzwachtpersonal sei an allen Standorten personell so auszustatten, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann.</p><p>2. Beim GWK sei kein Personalabbau, sondern eine personelle Aufstockung mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur vorzunehmen, damit das Grenzwachtkorps die wachsenden Herausforderungen heute und in Zukunft im Bereich seiner Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration zufriedenstellend erfüllen kann.</p>
- Aufstockung des Grenzwachtkorps
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- Index
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- Texts
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- <p>Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine der wichtigsten Kernaufgaben eines Staats. Das GWK ist das grösste zivile Sicherheitsorgan des Bundes und ist als bewährter Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Schweiz etabliert. Es sorgt aus Sicht der Kantone und der Bevölkerung für Sicherheit und Stabilität, nicht nur an der Aussengrenze der Schweiz, sondern auch im angrenzenden Landesinnern. Mit seinen Kontrollen von eingeführten Waren verhindert das GWK zudem ernsthafte Delikte wie Schmuggel (von Drogen, Waffen, Menschen usw.). Durch die massive Zunahme der Migration, insbesondere der illegalen, in den letzten Jahren in den meisten Grenzregionen der Schweiz werden das GWK und seine Mitarbeiter immer wieder an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Um diese anhaltend unbefriedigende Situation in den Griff zu bekommen, sieht sich das GWK aufgrund der fehlenden personellen Mittel in der Einsatzplanung immer wieder dazu veranlasst, vorübergehend Personal aus betroffenen Regionen in noch akuter betroffene Regionen zu verschieben. Mit diesem Vorgehen werden zwar vorübergehend Lücken geschlossen, damit aber gerade wieder neue aufgerissen. Gleichzeitig wird auch die Bevölkerung in den Grenzregionen durch die einsatzplanerisch notwendigen Massnahmen massiv verunsichert. Diese Belastungssituation darf sich für das GWK nicht zu einem andauernden Zustand verfestigen, sondern soll mittel- und langfristig eine Ausnahme darstellen.</p><p>Die aktuellen und künftigen Gefahren und Risiken in den Bereichen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und der latenten Terrorgefahr können vom Kanton Graubünden nur partnerschaftlich mit dem GWK bewältigt werden. Das Sicherheitsumfeld wird in absehbarer Zeit herausfordernd bleiben. So zeigen die Zahlen, dass das GWK 2016 über 17 000 mehr rechtswidrige Aufenthalte registrierte und viermal mehr Wegweisungen vornahm als im Vorjahr. Der Kanton Graubünden ist wie alle Grenzkantone darauf angewiesen, dass das GWK ein starker Partner bleibt.</p><p>Beide Anliegen der vorliegenden Standesinitiative sind von den Kantonen gegenüber dem Bund wiederholt vorgebracht worden, wobei auch auf die Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und St. Gallen zu verweisen ist. Eine Umsetzung wird jedoch durch die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes verhindert. Das GWK ist nach Ansicht des Kantons Graubünden trotz des angespannten Bundeshaushalts aufzustocken und mit den notwendigen Mitteln zu versehen, damit es seinen Auftrag erfüllen kann. Nur so kann die staatliche Kernaufgabe der Gewährleistung der Sicherheit sachgerecht wahrgenommen werden. Das Grenzwachtpersonal soll gut ausgebildet, erprobt und mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur ausgerüstet sein, damit es die Herausforderungen bewältigen kann. Dies lässt sich nicht innerhalb weniger Monate oder eines Jahres bewerkstelligen. Aufgrund der Volatilität der Situation ist es nicht verantwortbar, das Dispositiv kurzfristig erst bei der nächsten Krise bzw. Ausnahmesituation zu verstärken. Entlastungen des GWK durch das Militär und private Institutionen, wie sie in der Diskussion vorgeschlagen wurden, sind zwar allenfalls sinnvoll, um kurzfristig bestehende Lücken zu schliessen. Langfristig ist jedoch eine schweizweite Aufstockung des GWK notwendig, um die Schlagkräftigkeit und Effizienz zu verbessern, was weitergehende Ressourcen und somit auch einen längeren zeitlichen Vorlauf bedeutet, jedoch für die Sicherheit an der Grenze unverzichtbar ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Das Grenzwachtpersonal sei an allen Standorten personell so auszustatten, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann.</p><p>2. Beim GWK sei kein Personalabbau, sondern eine personelle Aufstockung mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur vorzunehmen, damit das Grenzwachtkorps die wachsenden Herausforderungen heute und in Zukunft im Bereich seiner Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration zufriedenstellend erfüllen kann.</p>
- Aufstockung des Grenzwachtkorps
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