Nichtbezahlte KVG-Prämien. Zuteilung an einen vom Kanton bestimmten Krankenversicherer bei Übernahme der Verlustscheine durch den Kanton

ShortId
17.320
Id
20170320
Updated
20.05.2026 02:08
Language
de
Title
Nichtbezahlte KVG-Prämien. Zuteilung an einen vom Kanton bestimmten Krankenversicherer bei Übernahme der Verlustscheine durch den Kanton
AdditionalIndexing
24;2841;1211
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Angesichts des markanten Anstiegs der Krankenkassenprämien haben immer mehr Versicherte Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen, weshalb sie die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung nicht bezahlen.</p><p>Im Kanton Jura ist die Zahl der betroffenen Personen im Jahr 2015 um 10,7 Prozent gestiegen.</p><p>Werden die geschuldeten Beträge nicht bezahlt, so führt dies zur Ausstellung von Verlustscheinen. Für die Verlustscheinbewirtschaftung sind die Krankenversicherer zuständig. Der Kanton Jura muss 85 Prozent der ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen sowie der Verzugszinsen und Betreibungskosten übernehmen. Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben dafür auf 4,9 Millionen Franken, sprich 2,9 Millionen Franken zulasten des Kantons und der Gemeinden.</p><p>Obwohl der Kanton in erheblichem Masse für den Löwenanteil dieser Verlustscheine aufkommt, können die betroffenen Versicherten ihre Krankenkasse nicht wechseln, solange ihre Schulden nicht vollständig beglichen sind. Die Versicherten bleiben folglich an ihren Krankenversicherer gebunden, und der Kanton muss weiterhin 85 Prozent der nichtbezahlten Prämien bezahlen. Dies können auch die Prämien jenes Versicherers sein, der im Jura am teuersten ist (2017: Kolping mit 765 Franken pro Monat für Erwachsene und 726.80 Franken pro Monat für junge Erwachsene). Diese Ausgaben belasten das Budget, aus dem die Prämienverbilligungen für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und für Familien finanziert werden.</p><p>Um diese beiden Kategorien von Versicherten unterstützen zu können, müssen die Ausgaben, die durch die Übernahme der Verlustscheine entstehen, unbedingt gesenkt werden. Diese sollten 85 Prozent der Prämie des günstigsten Versicherers nicht übersteigen.</p>
  • <p>Die bundesrechtlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Kantone Versicherte, für die der Kanton 85 Prozent des vom Krankenversicherer ausgestellten Verlustscheins bezahlen musste, verpflichten können, sich bei einem vom Kanton bestimmten Krankenversicherer zu versichern, zum Beispiel jenem mit der günstigsten Prämie.</p>
  • Nichtbezahlte KVG-Prämien. Zuteilung an einen vom Kanton bestimmten Krankenversicherer bei Übernahme der Verlustscheine durch den Kanton
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angesichts des markanten Anstiegs der Krankenkassenprämien haben immer mehr Versicherte Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen, weshalb sie die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung nicht bezahlen.</p><p>Im Kanton Jura ist die Zahl der betroffenen Personen im Jahr 2015 um 10,7 Prozent gestiegen.</p><p>Werden die geschuldeten Beträge nicht bezahlt, so führt dies zur Ausstellung von Verlustscheinen. Für die Verlustscheinbewirtschaftung sind die Krankenversicherer zuständig. Der Kanton Jura muss 85 Prozent der ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen sowie der Verzugszinsen und Betreibungskosten übernehmen. Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben dafür auf 4,9 Millionen Franken, sprich 2,9 Millionen Franken zulasten des Kantons und der Gemeinden.</p><p>Obwohl der Kanton in erheblichem Masse für den Löwenanteil dieser Verlustscheine aufkommt, können die betroffenen Versicherten ihre Krankenkasse nicht wechseln, solange ihre Schulden nicht vollständig beglichen sind. Die Versicherten bleiben folglich an ihren Krankenversicherer gebunden, und der Kanton muss weiterhin 85 Prozent der nichtbezahlten Prämien bezahlen. Dies können auch die Prämien jenes Versicherers sein, der im Jura am teuersten ist (2017: Kolping mit 765 Franken pro Monat für Erwachsene und 726.80 Franken pro Monat für junge Erwachsene). Diese Ausgaben belasten das Budget, aus dem die Prämienverbilligungen für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und für Familien finanziert werden.</p><p>Um diese beiden Kategorien von Versicherten unterstützen zu können, müssen die Ausgaben, die durch die Übernahme der Verlustscheine entstehen, unbedingt gesenkt werden. Diese sollten 85 Prozent der Prämie des günstigsten Versicherers nicht übersteigen.</p>
    • <p>Die bundesrechtlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Kantone Versicherte, für die der Kanton 85 Prozent des vom Krankenversicherer ausgestellten Verlustscheins bezahlen musste, verpflichten können, sich bei einem vom Kanton bestimmten Krankenversicherer zu versichern, zum Beispiel jenem mit der günstigsten Prämie.</p>
    • Nichtbezahlte KVG-Prämien. Zuteilung an einen vom Kanton bestimmten Krankenversicherer bei Übernahme der Verlustscheine durch den Kanton

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