Entsendung von Ratsmitgliedern an Veranstaltungen der OECD

ShortId
17.403
Id
20170403
Updated
10.04.2024 17:29
Language
de
Title
Entsendung von Ratsmitgliedern an Veranstaltungen der OECD
AdditionalIndexing
421;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Aussenpolitische Kommission des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates beschliesst, die Entsendung von Ratsmitgliedern an Veranstaltungen der OECD in der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes zu regeln.</p><p>Es soll eine Delegation von maximal acht Ratsmitgliedern gebildet werden, zusammengesetzt aus vier Mitgliedern des Nationalrates und vier Mitgliedern des Ständerates. Dabei wird die Stärke der Fraktionen angemessen berücksichtigt und auf eine breite Vertretung von Mitgliedern aus den verschiedenen Sachbereichskommissionen geachtet.</p><p>Die Delegation nimmt im Auftrag der Bundesversammlung an den verschiedenen Veranstaltungen der OECD teil, welche sich an die nationalen Parlamente richten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der OECD soll der Delegation die Möglichkeit bieten, sich frühzeitig mit OECD-spezifischen Thematiken zu befassen, um damit im Falle rascher internationaler Entwicklungen ihr Wissen in den verschiedenen Sachbereichskommissionen einzubringen.</p>
  • Entsendung von Ratsmitgliedern an Veranstaltungen der OECD
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Aussenpolitische Kommission des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates beschliesst, die Entsendung von Ratsmitgliedern an Veranstaltungen der OECD in der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes zu regeln.</p><p>Es soll eine Delegation von maximal acht Ratsmitgliedern gebildet werden, zusammengesetzt aus vier Mitgliedern des Nationalrates und vier Mitgliedern des Ständerates. Dabei wird die Stärke der Fraktionen angemessen berücksichtigt und auf eine breite Vertretung von Mitgliedern aus den verschiedenen Sachbereichskommissionen geachtet.</p><p>Die Delegation nimmt im Auftrag der Bundesversammlung an den verschiedenen Veranstaltungen der OECD teil, welche sich an die nationalen Parlamente richten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der OECD soll der Delegation die Möglichkeit bieten, sich frühzeitig mit OECD-spezifischen Thematiken zu befassen, um damit im Falle rascher internationaler Entwicklungen ihr Wissen in den verschiedenen Sachbereichskommissionen einzubringen.</p>
    • Entsendung von Ratsmitgliedern an Veranstaltungen der OECD

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