Angemessene Vertretung der Geschlechter im Bundesrat

ShortId
17.411
Id
20170411
Updated
10.04.2024 17:32
Language
de
Title
Angemessene Vertretung der Geschlechter im Bundesrat
AdditionalIndexing
04;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1989 werden Vorstösse für eine angemessene Repräsentation der Frauen im Bundesrat eingereicht. Das jeweils gleiche Argument der ablehnenden Ratsmehrheiten lautet: Es gehe bei der Auswahl unserer Regierungsvertreter darum, die Besten zu wählen, man dürfe sich daher nicht durch eine feste Verteilung behindern lassen. Dieses Argument ist aus folgenden Gründen unzutreffend:</p><p>1. Die Verfassungsväter führten in der Tagsatzung von 1848 als erstes Argument auf, dass der "Verschiedenheit" der Verhältnisse in unserem Land in der Besetzung des Bundesrates Rechnung getragen werden sollte. Er hat für unser Land mit seinen unterschiedlichen Anspruchsgruppen eine zentrale Integrationsfunktion, die sich in seiner Zusammensetzung spiegeln sollte. Absatz 4 beschreibt dafür fixe Anrechte als ein bewährtes und traditionsreiches Mittel der Repräsentation unserer Willensnation Schweiz.</p><p>Mit rund 53 Prozent weiblichen Wahlberechtigten stellen die Frauen eine relative Mehrheit und die grössere Kandidatenbasis. Ihre angemessene Vertretung schränkt demnach die freie Willensbildung nicht ein. Ansonsten würde man unseren Parteien die Kompetenz zur Förderung und Auswahl geeigneter Kandidatinnen absprechen.</p><p>2. Seit 1984 unterliegt die Vertretung der weiblichen Bevölkerung dem Zufall: Angefangen mit der Nichtwahl von Lilian Uchtenhagen und Christiane Brunner über die Abwahl von Ruth Metzler. Zwar hatten wir zwischen 2010 und 2011 ein Jahr lang vier Repräsentantinnen mit den Bundesrätinnen Calmy-Rey, Leuthard, Widmer-Schlumpf und Sommaruga. Dennoch trat anlässlich der Bundesratswahlen 2015 die zu dem Zeitpunkt wählerstärkste Partei des Landes mit einer, nach Absatz 4 austarierten, rein männlichen Kandidatenliste an. Freiwilligkeit erzielt also keine Fortschritte.</p><p>3. Im jetzigen Wahlprozedere fehlt die systematische Anerkennung der Wichtigkeit, dass beide Geschlechter angemessen in unserer Landesregierung vertreten sein müssen. Es fehlen somit auch Anreize, um die Auswahlbasis bei den Frauen und auch Männern grundsätzlich und langfristig zu verbreitern. Nur verfassungsrechtlich dokumentierte Kriterien werden in der Praxis auch befolgt. Deshalb soll Artikel 175 Absatz 4 um eine angemessene Vertretung der Geschlechter ergänzt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 175</p><p>...</p><p>Abs. 4 </p><p>Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden, die Sprachregionen sowie die Geschlechter angemessen vertreten sind.</p>
  • Angemessene Vertretung der Geschlechter im Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1989 werden Vorstösse für eine angemessene Repräsentation der Frauen im Bundesrat eingereicht. Das jeweils gleiche Argument der ablehnenden Ratsmehrheiten lautet: Es gehe bei der Auswahl unserer Regierungsvertreter darum, die Besten zu wählen, man dürfe sich daher nicht durch eine feste Verteilung behindern lassen. Dieses Argument ist aus folgenden Gründen unzutreffend:</p><p>1. Die Verfassungsväter führten in der Tagsatzung von 1848 als erstes Argument auf, dass der "Verschiedenheit" der Verhältnisse in unserem Land in der Besetzung des Bundesrates Rechnung getragen werden sollte. Er hat für unser Land mit seinen unterschiedlichen Anspruchsgruppen eine zentrale Integrationsfunktion, die sich in seiner Zusammensetzung spiegeln sollte. Absatz 4 beschreibt dafür fixe Anrechte als ein bewährtes und traditionsreiches Mittel der Repräsentation unserer Willensnation Schweiz.</p><p>Mit rund 53 Prozent weiblichen Wahlberechtigten stellen die Frauen eine relative Mehrheit und die grössere Kandidatenbasis. Ihre angemessene Vertretung schränkt demnach die freie Willensbildung nicht ein. Ansonsten würde man unseren Parteien die Kompetenz zur Förderung und Auswahl geeigneter Kandidatinnen absprechen.</p><p>2. Seit 1984 unterliegt die Vertretung der weiblichen Bevölkerung dem Zufall: Angefangen mit der Nichtwahl von Lilian Uchtenhagen und Christiane Brunner über die Abwahl von Ruth Metzler. Zwar hatten wir zwischen 2010 und 2011 ein Jahr lang vier Repräsentantinnen mit den Bundesrätinnen Calmy-Rey, Leuthard, Widmer-Schlumpf und Sommaruga. Dennoch trat anlässlich der Bundesratswahlen 2015 die zu dem Zeitpunkt wählerstärkste Partei des Landes mit einer, nach Absatz 4 austarierten, rein männlichen Kandidatenliste an. Freiwilligkeit erzielt also keine Fortschritte.</p><p>3. Im jetzigen Wahlprozedere fehlt die systematische Anerkennung der Wichtigkeit, dass beide Geschlechter angemessen in unserer Landesregierung vertreten sein müssen. Es fehlen somit auch Anreize, um die Auswahlbasis bei den Frauen und auch Männern grundsätzlich und langfristig zu verbreitern. Nur verfassungsrechtlich dokumentierte Kriterien werden in der Praxis auch befolgt. Deshalb soll Artikel 175 Absatz 4 um eine angemessene Vertretung der Geschlechter ergänzt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 175</p><p>...</p><p>Abs. 4 </p><p>Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden, die Sprachregionen sowie die Geschlechter angemessen vertreten sind.</p>
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