Vorstösse innert nützlicher Frist behandeln

ShortId
17.419
Id
20170419
Updated
10.04.2024 17:31
Language
de
Title
Vorstösse innert nützlicher Frist behandeln
AdditionalIndexing
421;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis ein Vorstoss (Motion, Postulat) einer Nationalrätin oder eines Nationalrates im Rat behandelt wird, vergeht in der Regel über ein Jahr. Nicht selten werden Vorstösse gar nach Artikel 122 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung abgeschrieben, weil sie nach über zwei Jahren noch nicht mal traktandiert wurden.</p><p>Der Hintergrund liegt einerseits in der grossen Anzahl persönlicher Vorstösse, aber auch bei der Traktandierung der Geschäfte. Die Forderung lässt bewusst offen, wie das Ziel der Behandlung innert nützlicher Frist erreicht wird - dies soll durch die Kommission evaluiert werden.</p><p>Ein möglicher Ansatz wäre eine Beschränkung bei den persönlichen Vorstössen. Die Anzahl der durch Parlamentarier eingereichten persönlichen Vorstösse ist riesig. Sie verursachen nicht nur grosse Kosten, sondern überfüllen auch die Traktandenliste. Durch die grosse Anzahl Vorstösse dauert es oft bis zwei Jahre, bis ein Vorstoss behandelt wird. Etliche Vorstösse werden nicht behandelt, weil sie über zwei Jahre hängig bleiben. Das verhindert, dass wichtige Vorstösse zeitgegerecht behandelt werden. Die nationalrätlichen Spitzenreiter haben im Jahr 2014 ganze 52 und 2016 gar 55 Vorstösse eingereicht. Das Gros der Nationalrätinnen und Nationalräte reicht eine angemessene Anzahl Vorstösse ein. Wenn man die Anzahl persönlicher Vorstösse auf 16 pro Jahr beschränken würde, könnte man die Gesamtzahl der Vorstösse und damit auch die Kosten um 10 Prozent senken. Die Spitzenreiter belasten den Ratsbetrieb übermässig. Die Begrenzung der Anzahl persönlicher Vorstösse pro Jahr wäre eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Vorstösse dann auch innert nützlicher Frist behandelt werden können.</p><p>Derzeit gibt es keine zeitliche Vorgabe, bis wann ein Vorstoss behandelt sein muss. Es gibt einzig die Regelung, dass ein Vorstoss nach zwei Jahren abgeschrieben wird, unabhängig davon, ob er im Rat behandelt wurde oder nicht. Das ist eines gewählten Nationalrates unwürdig. Eine weitere Möglichkeit der Umsetzung wäre es, neu eine Zielvorgabe zu setzen, dass alle Vorstösse in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung traktandiert werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Bundesversammlung oder weitere Reglemente sind dahingehend zu ändern, dass die Vorstösse von Ratsmitgliedern in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung im Rat behandelt werden.</p>
  • Vorstösse innert nützlicher Frist behandeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis ein Vorstoss (Motion, Postulat) einer Nationalrätin oder eines Nationalrates im Rat behandelt wird, vergeht in der Regel über ein Jahr. Nicht selten werden Vorstösse gar nach Artikel 122 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung abgeschrieben, weil sie nach über zwei Jahren noch nicht mal traktandiert wurden.</p><p>Der Hintergrund liegt einerseits in der grossen Anzahl persönlicher Vorstösse, aber auch bei der Traktandierung der Geschäfte. Die Forderung lässt bewusst offen, wie das Ziel der Behandlung innert nützlicher Frist erreicht wird - dies soll durch die Kommission evaluiert werden.</p><p>Ein möglicher Ansatz wäre eine Beschränkung bei den persönlichen Vorstössen. Die Anzahl der durch Parlamentarier eingereichten persönlichen Vorstösse ist riesig. Sie verursachen nicht nur grosse Kosten, sondern überfüllen auch die Traktandenliste. Durch die grosse Anzahl Vorstösse dauert es oft bis zwei Jahre, bis ein Vorstoss behandelt wird. Etliche Vorstösse werden nicht behandelt, weil sie über zwei Jahre hängig bleiben. Das verhindert, dass wichtige Vorstösse zeitgegerecht behandelt werden. Die nationalrätlichen Spitzenreiter haben im Jahr 2014 ganze 52 und 2016 gar 55 Vorstösse eingereicht. Das Gros der Nationalrätinnen und Nationalräte reicht eine angemessene Anzahl Vorstösse ein. Wenn man die Anzahl persönlicher Vorstösse auf 16 pro Jahr beschränken würde, könnte man die Gesamtzahl der Vorstösse und damit auch die Kosten um 10 Prozent senken. Die Spitzenreiter belasten den Ratsbetrieb übermässig. Die Begrenzung der Anzahl persönlicher Vorstösse pro Jahr wäre eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Vorstösse dann auch innert nützlicher Frist behandelt werden können.</p><p>Derzeit gibt es keine zeitliche Vorgabe, bis wann ein Vorstoss behandelt sein muss. Es gibt einzig die Regelung, dass ein Vorstoss nach zwei Jahren abgeschrieben wird, unabhängig davon, ob er im Rat behandelt wurde oder nicht. Das ist eines gewählten Nationalrates unwürdig. Eine weitere Möglichkeit der Umsetzung wäre es, neu eine Zielvorgabe zu setzen, dass alle Vorstösse in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung traktandiert werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Bundesversammlung oder weitere Reglemente sind dahingehend zu ändern, dass die Vorstösse von Ratsmitgliedern in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung im Rat behandelt werden.</p>
    • Vorstösse innert nützlicher Frist behandeln

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