Angaben über die Religion der Armeeangehörigen

ShortId
17.422
Id
20170422
Updated
10.04.2024 17:32
Language
de
Title
Angaben über die Religion der Armeeangehörigen
AdditionalIndexing
2831;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut Artikel 10 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) dürfen keine Daten über die religiösen Ansichten oder Tätigkeiten der Angehörigen der Armee, ausgenommen die Religionszugehörigkeit, bearbeitet werden. Das macht unsere Armee blind für ein Phänomen, das in einigen unserer Nachbarländer für grosse Beunruhigung sorgt und in einigen Fällen sogar Zweifel über die Loyalität gewisser Einheiten in besonderen Einsätzen aufkommen liess: die Ausbreitung des Islams in ganz Europa und insbesondere in der Schweiz. Diese Entwicklung betrifft sämtliche Bereiche unserer Gesellschaft und besonders auch die Armee, die unsere Unabhängigkeit gewährleistet. Es sind keine offiziellen Zahlen bekannt darüber, wie viele Muslime sich unter den 182 338 am 1. März 2016 eingeteilten Angehörigen der Armee, unter den 16 944 Offizieren, den 29 001 Unteroffizieren und den 136 393 Soldaten befinden. Darüber hinaus sind immer mehr Forderungen parallelgesellschaftlicher Art festzustellen, die insbesondere die Ernährungsgewohnheiten der Truppen betreffen.</p><p>Es ist indessen bekannt, dass in gewissen muslimischen Kreisen die Muslime, die in nichtislamischen Ländern wohnen, offen dazu aufgefordert werden, Schlüsselpositionen in allen Kernbereichen der westlichen Gesellschaft einzunehmen, wie etwa im Dokument "Stratégie de l'action islamique culturelle à l'extérieur du monde islamique" (Strategie islamischer Kulturaktion ausserhalb der islamischen Welt), das im Jahr 2000 von der 9. Islamischen Konferenz am Gipfel in Doha/Katar verabschiedet wurde (http://www.isesco.org.ma/wp-content/uploads/sites/2/2015/05/StratégieExtVFLR1.pdf). Darin wird auch der Wandel von einer zurückhaltenden zu einer aktiven und selbstbewussten islamischen Identität ausserhalb der islamischen Welt thematisiert (Seite 87). </p><p>Um die mit der Ausbreitung des Islams in der Schweiz verknüpften Risiken für unsere Armee wie auch für andere Bereiche unserer Gesellschaft unter diesem Aspekt beurteilen zu können, ist es - entgegen der Ansicht des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 16.4159 - unerlässlich, die erforderlichen statistischen Mittel zu schaffen.</p><p>Die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage ist dafür notwendig.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) wird geändert, sodass das Sammeln und Bearbeiten von Daten über die von den eingeteilten Angehörigen der Armee aller Grade angegebene Religionszugehörigkeit erlaubt wird.</p>
  • Angaben über die Religion der Armeeangehörigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut Artikel 10 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) dürfen keine Daten über die religiösen Ansichten oder Tätigkeiten der Angehörigen der Armee, ausgenommen die Religionszugehörigkeit, bearbeitet werden. Das macht unsere Armee blind für ein Phänomen, das in einigen unserer Nachbarländer für grosse Beunruhigung sorgt und in einigen Fällen sogar Zweifel über die Loyalität gewisser Einheiten in besonderen Einsätzen aufkommen liess: die Ausbreitung des Islams in ganz Europa und insbesondere in der Schweiz. Diese Entwicklung betrifft sämtliche Bereiche unserer Gesellschaft und besonders auch die Armee, die unsere Unabhängigkeit gewährleistet. Es sind keine offiziellen Zahlen bekannt darüber, wie viele Muslime sich unter den 182 338 am 1. März 2016 eingeteilten Angehörigen der Armee, unter den 16 944 Offizieren, den 29 001 Unteroffizieren und den 136 393 Soldaten befinden. Darüber hinaus sind immer mehr Forderungen parallelgesellschaftlicher Art festzustellen, die insbesondere die Ernährungsgewohnheiten der Truppen betreffen.</p><p>Es ist indessen bekannt, dass in gewissen muslimischen Kreisen die Muslime, die in nichtislamischen Ländern wohnen, offen dazu aufgefordert werden, Schlüsselpositionen in allen Kernbereichen der westlichen Gesellschaft einzunehmen, wie etwa im Dokument "Stratégie de l'action islamique culturelle à l'extérieur du monde islamique" (Strategie islamischer Kulturaktion ausserhalb der islamischen Welt), das im Jahr 2000 von der 9. Islamischen Konferenz am Gipfel in Doha/Katar verabschiedet wurde (http://www.isesco.org.ma/wp-content/uploads/sites/2/2015/05/StratégieExtVFLR1.pdf). Darin wird auch der Wandel von einer zurückhaltenden zu einer aktiven und selbstbewussten islamischen Identität ausserhalb der islamischen Welt thematisiert (Seite 87). </p><p>Um die mit der Ausbreitung des Islams in der Schweiz verknüpften Risiken für unsere Armee wie auch für andere Bereiche unserer Gesellschaft unter diesem Aspekt beurteilen zu können, ist es - entgegen der Ansicht des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 16.4159 - unerlässlich, die erforderlichen statistischen Mittel zu schaffen.</p><p>Die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage ist dafür notwendig.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) wird geändert, sodass das Sammeln und Bearbeiten von Daten über die von den eingeteilten Angehörigen der Armee aller Grade angegebene Religionszugehörigkeit erlaubt wird.</p>
    • Angaben über die Religion der Armeeangehörigen

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