Auszählung bei eidgenössischen Urnengängen

ShortId
17.425
Id
20170425
Updated
10.04.2024 17:29
Language
de
Title
Auszählung bei eidgenössischen Urnengängen
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gewisse Kantone erteilen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit politische Rechte auf kommunaler Ebene. Ausländische Staatsangehörige können dadurch Mitglieder des Gemeinderates und seines Büros sein. Dies gibt ihnen ebenfalls die Befugnis, bei der Auszählung der Stimmen bei Volksinitiativen, Referenden und Nationalratswahlen mitzuwirken.</p><p>Um eine gewisse Kohärenz zu wahren und Unklarheiten aus der Welt zu schaffen, schlage ich vor, nur Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, bei der Auszählung der Stimmen bei eidgenössischen Urnengängen mitzuwirken - egal ob als Stimmenzählerin oder Stimmenzähler oder als Mitglied des Wahlbüros.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte wird durch einen neuen Artikel mit folgendem Wortlaut ergänzt:</p><p>Die Auszählung der Stimmen bei einem eidgenössischen Urnengang wird von Personen durchgeführt, die im Sinne von Artikel 136 der Bundesverfassung stimmberechtigt sind.</p>
  • Auszählung bei eidgenössischen Urnengängen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gewisse Kantone erteilen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit politische Rechte auf kommunaler Ebene. Ausländische Staatsangehörige können dadurch Mitglieder des Gemeinderates und seines Büros sein. Dies gibt ihnen ebenfalls die Befugnis, bei der Auszählung der Stimmen bei Volksinitiativen, Referenden und Nationalratswahlen mitzuwirken.</p><p>Um eine gewisse Kohärenz zu wahren und Unklarheiten aus der Welt zu schaffen, schlage ich vor, nur Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, bei der Auszählung der Stimmen bei eidgenössischen Urnengängen mitzuwirken - egal ob als Stimmenzählerin oder Stimmenzähler oder als Mitglied des Wahlbüros.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte wird durch einen neuen Artikel mit folgendem Wortlaut ergänzt:</p><p>Die Auszählung der Stimmen bei einem eidgenössischen Urnengang wird von Personen durchgeführt, die im Sinne von Artikel 136 der Bundesverfassung stimmberechtigt sind.</p>
    • Auszählung bei eidgenössischen Urnengängen

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