Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen

ShortId
17.435
Id
20170435
Updated
10.04.2024 17:34
Language
de
Title
Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen
AdditionalIndexing
421;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Übernachtungsspesen sollten nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich in einem Hotel oder in einer Mietwohnung übernachtet wird und dabei effektive Kosten entstehen. </p><p>Nach einer Session oder Ende Monat ist eine Quittung des Hotels abzugeben. Wer eine Mietwohnung hat, muss einmalig den Mietvertrag vorlegen. </p><p>Es kommt heute oft vor, dass Parlamentarier zur Übernachtung nach Hause gehen und trotzdem die Übernachtungsspesen beziehen. </p><p>Die Essensspesen sind bei halbtägigen Sitzungen auf 60 Franken zu begrenzen. Für eine Hauptmahlzeit ist eine volle Essensentschädigung nicht gerechtfertigt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Spesenregime soll so angepasst werden, dass die Übernachtungsentschädigungen nur gegen Belege ausbezahlt werden.</p><p>Die Mahlzeitentschädigung bei halbtägigen Sitzungen ist auf 60 Franken zu senken.</p>
  • Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Übernachtungsspesen sollten nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich in einem Hotel oder in einer Mietwohnung übernachtet wird und dabei effektive Kosten entstehen. </p><p>Nach einer Session oder Ende Monat ist eine Quittung des Hotels abzugeben. Wer eine Mietwohnung hat, muss einmalig den Mietvertrag vorlegen. </p><p>Es kommt heute oft vor, dass Parlamentarier zur Übernachtung nach Hause gehen und trotzdem die Übernachtungsspesen beziehen. </p><p>Die Essensspesen sind bei halbtägigen Sitzungen auf 60 Franken zu begrenzen. Für eine Hauptmahlzeit ist eine volle Essensentschädigung nicht gerechtfertigt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Spesenregime soll so angepasst werden, dass die Übernachtungsentschädigungen nur gegen Belege ausbezahlt werden.</p><p>Die Mahlzeitentschädigung bei halbtägigen Sitzungen ist auf 60 Franken zu senken.</p>
    • Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen

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