Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken

ShortId
17.436
Id
20170436
Updated
10.04.2024 17:34
Language
de
Title
Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken
AdditionalIndexing
24;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Ganztagesentschädigung plus Essensspesen sind für eine etwa dreiviertelstündige Präsentation des Vorstosses in der Kommission viel zu hoch. Die Kosten sind für die Steuerzahler nicht nachvollziehbar und sollten angepasst werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht ist so zu ändern, dass der Urheber einer parlamentarischen Initiative höchstens mit 200 Franken entschädigt wird.</p>
  • Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Ganztagesentschädigung plus Essensspesen sind für eine etwa dreiviertelstündige Präsentation des Vorstosses in der Kommission viel zu hoch. Die Kosten sind für die Steuerzahler nicht nachvollziehbar und sollten angepasst werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht ist so zu ändern, dass der Urheber einer parlamentarischen Initiative höchstens mit 200 Franken entschädigt wird.</p>
    • Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken

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