Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken
- ShortId
-
17.436
- Id
-
20170436
- Updated
-
10.04.2024 17:34
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken
- AdditionalIndexing
-
24;421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Ganztagesentschädigung plus Essensspesen sind für eine etwa dreiviertelstündige Präsentation des Vorstosses in der Kommission viel zu hoch. Die Kosten sind für die Steuerzahler nicht nachvollziehbar und sollten angepasst werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht ist so zu ändern, dass der Urheber einer parlamentarischen Initiative höchstens mit 200 Franken entschädigt wird.</p>
- Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Ganztagesentschädigung plus Essensspesen sind für eine etwa dreiviertelstündige Präsentation des Vorstosses in der Kommission viel zu hoch. Die Kosten sind für die Steuerzahler nicht nachvollziehbar und sollten angepasst werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht ist so zu ändern, dass der Urheber einer parlamentarischen Initiative höchstens mit 200 Franken entschädigt wird.</p>
- Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf höchstens 200 Franken
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