Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie

ShortId
17.439
Id
20170439
Updated
14.11.2025 07:24
Language
de
Title
Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Cannabis kann bei verschiedensten Erkrankungen günstige, schmerzlindernde, muskelrelaxierende, appetitsteigernde und beruhigende Wirkung entfalten. Mit Medizinalcannabis werden die Lebensqualität verbessert, Krämpfe gelöst, Übelkeit beseitigt und die Schmerzen gelindert. Der Bezug von Cannabis als Medizinalprodukt wäre wünschenswert, ist in der Schweiz im Gegensatz zu diversen anderen Nachbarländern aber erschwert bis unmöglich. Wer in der Schweiz vom medizinischen Nutzen der Hanfpflanze profitieren will, muss lange Wartezeiten, hohe Kosten und bürokratische Hindernisse in Kauf nehmen. </p><p>Mit der Motion Kessler 14.4164, "Cannabis für Schwerkranke", wird gefordert, dass im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotprojekts zu prüfen sei, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürlicher Cannabis als Alternative verwendet werden kann. Es gibt also eine Hoffnung, dass der Bundesrat aufgrund der angenommenen Motion die Forschung an der Cannabispflanze und die Wirkung auf Schmerzpatienten forcieren will. </p><p>Bereits heute lassen sich 3500 Schweizer legal dank aufwendigen und zu begründenden Gesuchsverfahren via BAG behandeln. Stossend ist dabei auch, dass die Ärzteschaft darlegen muss, dass andere Therapien keinen Erfolg gebracht haben. Nicht jeder Arzt ist aufgrund der heutigen Situation bereit, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Der Weg zum Cannabisrezept ist aufwendig und die Behandlung teuer, weil die Krankenkasse nur in rund der Hälfte aller Fälle etwas bezahlt. Aber Cannabis ist ein probates Mittel, um die Nebenerscheinungen bei schwerwiegenden Krankheitsbildern wie z. B. multipler Sklerose, Parkinson, ALS, Aids, schweren Krebsleiden und bei chronischen Schmerzen zu bekämpfen. Nach nationalen Erhebungen greifen daher 100 000 Patienten illegal zu Cannabis. Das kann es doch nicht sein! So nehmen nämlich viele unbescholtene Bürger die Gefahr auf sich, kriminalisiert und bestraft zu werden.</p><p>Es gibt bereits in verschiedenen Ländern ein zugelassenes Arzneimittel aus Cannabisblüten mit standardisiertem und kontrolliertem Wirkstoffgehalt. Dieses wird nach internationalen Richtlinien und Normen für die Arzneimittelprodukte hergestellt. Wieso sollen noch Jahre mit einem wissenschaftlichen Pilotprojekt vergehen, wenn bereits Erfahrungswerte vorliegen? Unsere Pharmaindustrie hat sowieso kein Interesse, in diesen Bereich zu investieren, da sie Konkurrenz für ihre eigenen Schmerzmedikamente fürchtet. </p><p>Da Cannabis bei verschiedensten Erkrankungen günstige Wirkung entfaltet und der Bezug dazu als Medizinalprodukte heute im Gegensatz zu diversen anderen Ländern erschwert bis unmöglich ist, soll die straffreie Medizinalbenutzung von Cannabis in der Schweiz unter ärztlicher Verordnung der verantwortungsbewussten Ärzteschaft rasch ermöglicht werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend anzupassen, dass Medizinalcannabis an chronisch Kranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann, und die sofortige Vereinfachung in Analogie zu den Nachbarländern soll wissenschaftlich begleitet werden.</p>
  • Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20183389
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Cannabis kann bei verschiedensten Erkrankungen günstige, schmerzlindernde, muskelrelaxierende, appetitsteigernde und beruhigende Wirkung entfalten. Mit Medizinalcannabis werden die Lebensqualität verbessert, Krämpfe gelöst, Übelkeit beseitigt und die Schmerzen gelindert. Der Bezug von Cannabis als Medizinalprodukt wäre wünschenswert, ist in der Schweiz im Gegensatz zu diversen anderen Nachbarländern aber erschwert bis unmöglich. Wer in der Schweiz vom medizinischen Nutzen der Hanfpflanze profitieren will, muss lange Wartezeiten, hohe Kosten und bürokratische Hindernisse in Kauf nehmen. </p><p>Mit der Motion Kessler 14.4164, "Cannabis für Schwerkranke", wird gefordert, dass im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotprojekts zu prüfen sei, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürlicher Cannabis als Alternative verwendet werden kann. Es gibt also eine Hoffnung, dass der Bundesrat aufgrund der angenommenen Motion die Forschung an der Cannabispflanze und die Wirkung auf Schmerzpatienten forcieren will. </p><p>Bereits heute lassen sich 3500 Schweizer legal dank aufwendigen und zu begründenden Gesuchsverfahren via BAG behandeln. Stossend ist dabei auch, dass die Ärzteschaft darlegen muss, dass andere Therapien keinen Erfolg gebracht haben. Nicht jeder Arzt ist aufgrund der heutigen Situation bereit, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Der Weg zum Cannabisrezept ist aufwendig und die Behandlung teuer, weil die Krankenkasse nur in rund der Hälfte aller Fälle etwas bezahlt. Aber Cannabis ist ein probates Mittel, um die Nebenerscheinungen bei schwerwiegenden Krankheitsbildern wie z. B. multipler Sklerose, Parkinson, ALS, Aids, schweren Krebsleiden und bei chronischen Schmerzen zu bekämpfen. Nach nationalen Erhebungen greifen daher 100 000 Patienten illegal zu Cannabis. Das kann es doch nicht sein! So nehmen nämlich viele unbescholtene Bürger die Gefahr auf sich, kriminalisiert und bestraft zu werden.</p><p>Es gibt bereits in verschiedenen Ländern ein zugelassenes Arzneimittel aus Cannabisblüten mit standardisiertem und kontrolliertem Wirkstoffgehalt. Dieses wird nach internationalen Richtlinien und Normen für die Arzneimittelprodukte hergestellt. Wieso sollen noch Jahre mit einem wissenschaftlichen Pilotprojekt vergehen, wenn bereits Erfahrungswerte vorliegen? Unsere Pharmaindustrie hat sowieso kein Interesse, in diesen Bereich zu investieren, da sie Konkurrenz für ihre eigenen Schmerzmedikamente fürchtet. </p><p>Da Cannabis bei verschiedensten Erkrankungen günstige Wirkung entfaltet und der Bezug dazu als Medizinalprodukte heute im Gegensatz zu diversen anderen Ländern erschwert bis unmöglich ist, soll die straffreie Medizinalbenutzung von Cannabis in der Schweiz unter ärztlicher Verordnung der verantwortungsbewussten Ärzteschaft rasch ermöglicht werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend anzupassen, dass Medizinalcannabis an chronisch Kranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann, und die sofortige Vereinfachung in Analogie zu den Nachbarländern soll wissenschaftlich begleitet werden.</p>
    • Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie

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