Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen

ShortId
17.441
Id
20170441
Updated
10.04.2024 17:33
Language
de
Title
Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Gegensatz zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Naturalleistungsprinzip) sind im KVG die Instrumente für Versicherer im Sinne einer steuernden Leistungserbringung begrenzt. Die starre Regelung im aktuellen KVG verhindert die Durchführung und Abrechnung von nichtärztlichen Koordinations- und Beratungsleistungen sowie von wirksamen nichtkassenpflichtigen Leistungen; dies insbesondere wegen dem abschliessenden Leistungskatalog und dem Erfordernis der ärztlichen Anordnung. Um dieses Problem zu lösen und Patientensteuerungsprogramme zu ermöglichen, soll im KVG ein neuer Gesetzesartikel aufgenommen werden, der entsprechende Leistungen optional vorsieht. Damit werden sinnvolle Anreize gesetzt. Zweckmässige Patientensteuerungsprogramme führen zu besseren Behandlungsergebnissen und tieferen Kosten.</p><p>Die enge Definition von nichtärztlichen Pflichtleistungen im KVG behindert die Entwicklung von Patientensteuerungsprogrammen, welche für chronisch kranke Patienten und Patientinnen wie auch für unser Versorgungssystem einen Mehrnutzen bringen würden. Einzig im Rahmen von Managed-Care-Modellen mit Budgetverantwortung existiert diesbezüglich mehr Flexibilität.</p><p>In Anbetracht des zunehmenden Mangels an Hausärzten wäre es sinnvoll, auch nichtärztliche Leistungserbringer vermehrt für Koordinations- und Beratungsaufgaben einsetzen zu können. Hausärzte könnten dadurch entlastet werden. Zudem könnten im Rahmen solcher Programme auch sinnvolle nichtkassenpflichtige Leistungen vergütet werden. Für die Kostenübernahme müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Patientensteuerungsprogramme müssen auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt sein, zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung hinsichtlich des Behandlungsresultats führen sowie zwischen Leistungserbringern und Versicherern vereinbart werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sind dahingehend anzupassen, dass Leistungen im Rahmen von Programmen der Patientensteuerung vergütet werden können. Folgende Gesetzesanpassung stellt hierzu einen möglichen Weg dar:</p><p>Art. 25b Patientensteuerungsprogramme</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten von Leistungen, die im Rahmen von Programmen der Patientensteuerung durchgeführt werden, wenn diese:</p><p>a. auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt sind;</p><p>b. zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung gegenüber Behandlungen ausserhalb dieser Programme führen;</p><p>c. zwischen Leistungserbringern nach Artikel 35 und Versicherern vereinbart wurden.</p>
  • Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20183387
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Gegensatz zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Naturalleistungsprinzip) sind im KVG die Instrumente für Versicherer im Sinne einer steuernden Leistungserbringung begrenzt. Die starre Regelung im aktuellen KVG verhindert die Durchführung und Abrechnung von nichtärztlichen Koordinations- und Beratungsleistungen sowie von wirksamen nichtkassenpflichtigen Leistungen; dies insbesondere wegen dem abschliessenden Leistungskatalog und dem Erfordernis der ärztlichen Anordnung. Um dieses Problem zu lösen und Patientensteuerungsprogramme zu ermöglichen, soll im KVG ein neuer Gesetzesartikel aufgenommen werden, der entsprechende Leistungen optional vorsieht. Damit werden sinnvolle Anreize gesetzt. Zweckmässige Patientensteuerungsprogramme führen zu besseren Behandlungsergebnissen und tieferen Kosten.</p><p>Die enge Definition von nichtärztlichen Pflichtleistungen im KVG behindert die Entwicklung von Patientensteuerungsprogrammen, welche für chronisch kranke Patienten und Patientinnen wie auch für unser Versorgungssystem einen Mehrnutzen bringen würden. Einzig im Rahmen von Managed-Care-Modellen mit Budgetverantwortung existiert diesbezüglich mehr Flexibilität.</p><p>In Anbetracht des zunehmenden Mangels an Hausärzten wäre es sinnvoll, auch nichtärztliche Leistungserbringer vermehrt für Koordinations- und Beratungsaufgaben einsetzen zu können. Hausärzte könnten dadurch entlastet werden. Zudem könnten im Rahmen solcher Programme auch sinnvolle nichtkassenpflichtige Leistungen vergütet werden. Für die Kostenübernahme müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Patientensteuerungsprogramme müssen auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt sein, zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung hinsichtlich des Behandlungsresultats führen sowie zwischen Leistungserbringern und Versicherern vereinbart werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sind dahingehend anzupassen, dass Leistungen im Rahmen von Programmen der Patientensteuerung vergütet werden können. Folgende Gesetzesanpassung stellt hierzu einen möglichen Weg dar:</p><p>Art. 25b Patientensteuerungsprogramme</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten von Leistungen, die im Rahmen von Programmen der Patientensteuerung durchgeführt werden, wenn diese:</p><p>a. auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt sind;</p><p>b. zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung gegenüber Behandlungen ausserhalb dieser Programme führen;</p><p>c. zwischen Leistungserbringern nach Artikel 35 und Versicherern vereinbart wurden.</p>
    • Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen

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