Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten

ShortId
17.443
Id
20170443
Updated
14.11.2025 08:57
Language
de
Title
Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
AdditionalIndexing
04;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, welche vorsieht, dass der Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Eignerstrategie eine Bandbreite für alle Vergütungen (fixe und variable Lohnanteile sowie Nebenleistungen) von Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmt und durchsetzt. Dabei sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen.</p>
  • Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, welche vorsieht, dass der Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Eignerstrategie eine Bandbreite für alle Vergütungen (fixe und variable Lohnanteile sowie Nebenleistungen) von Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmt und durchsetzt. Dabei sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen.</p>
    • Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, welche vorsieht, dass der Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Eignerstrategie eine Bandbreite für alle Vergütungen (fixe und variable Lohnanteile sowie Nebenleistungen) von Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmt und durchsetzt. Dabei sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen.</p>
    • Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten

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