Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
- ShortId
-
17.443
- Id
-
20170443
- Updated
-
14.11.2025 08:57
- Language
-
de
- Title
-
Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
- AdditionalIndexing
-
04;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, welche vorsieht, dass der Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Eignerstrategie eine Bandbreite für alle Vergütungen (fixe und variable Lohnanteile sowie Nebenleistungen) von Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmt und durchsetzt. Dabei sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen.</p>
- Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, welche vorsieht, dass der Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Eignerstrategie eine Bandbreite für alle Vergütungen (fixe und variable Lohnanteile sowie Nebenleistungen) von Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmt und durchsetzt. Dabei sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen.</p>
- Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, welche vorsieht, dass der Bundesrat im Rahmen der jeweiligen Eignerstrategie eine Bandbreite für alle Vergütungen (fixe und variable Lohnanteile sowie Nebenleistungen) von Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmt und durchsetzt. Dabei sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen.</p>
- Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten
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