Effizientere Terminierung der Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte

ShortId
17.444
Id
20170444
Updated
10.04.2024 17:28
Language
de
Title
Effizientere Terminierung der Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte
AdditionalIndexing
421;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Vor einiger Zeit hat die Bundesversammlung Sparmassnahmen bei der Bundesverwaltung beschlossen, von denen auch die Parlamentsdienste und letztlich wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier selbst betroffen sind. Zur Umsetzung dieser Massnahmen kursierten bereits Vorschläge und Aufrufe wie "weniger Medienmitteilungen versenden" oder "Kommissionsdebatten nicht mehr protokollieren".</p><p>Eine demgegenüber ungleich sinnvollere Massnahme zur Kostenreduktion ist die Verschiebung der Schlussabstimmungen in den beiden Räten am Freitagmorgen der letzten Sessionswoche. Im Ständerat dauert dieser "Sitzungstag" denn auch nur grob 15 Minuten (Wintersession 2016: 10 Minuten; Frühjahrssession 2017: 20 Minuten). Im Nationalrat dauert die jeweils letzte Sitzung einer Session etwa eine Stunde, also ebenfalls weit von einer ordentlichen Sitzungsdauer entfernt (Wintersession 2016: 60 Minuten; Frühjahrssession 2017: 65 Minuten). Dennoch wird den anwesenden Parlamentariern die komplette Tagesentschädigung (440 Franken pro Mitglied) ausgeschüttet. Dazu stossen die Übernachtungs- und Mahlzeitenentschädigungen (180 plus 115 Franken). Durch die Vorverlegung der Schlussabstimmungen vom Freitagmorgen auf den späteren Donnerstagnachmittag oder frühen Donnerstagabend könnten demnach je Session 181 470 Franken gespart werden, jährlich also 725 880 Franken. </p><p>Für Mitglieder der eidgenössischen Räte, die weit entfernt wohnen, etwa im Tessin, in Graubünden oder im Ausland, könnte selbstverständlich eine zusätzliche Übernachtung (wie bisher) vorgesehen werden, falls sie das wünschen.</p>
  • <p>Die Geschäftsreglemente des Ständerates und des Nationalrates sind wie folgt zu ändern:</p><p>Die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der ordentlichen Sessionen finden jeweils am Donnerstagnachmittag oder -abend der dritten Sessionswoche statt.</p>
  • Effizientere Terminierung der Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor einiger Zeit hat die Bundesversammlung Sparmassnahmen bei der Bundesverwaltung beschlossen, von denen auch die Parlamentsdienste und letztlich wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier selbst betroffen sind. Zur Umsetzung dieser Massnahmen kursierten bereits Vorschläge und Aufrufe wie "weniger Medienmitteilungen versenden" oder "Kommissionsdebatten nicht mehr protokollieren".</p><p>Eine demgegenüber ungleich sinnvollere Massnahme zur Kostenreduktion ist die Verschiebung der Schlussabstimmungen in den beiden Räten am Freitagmorgen der letzten Sessionswoche. Im Ständerat dauert dieser "Sitzungstag" denn auch nur grob 15 Minuten (Wintersession 2016: 10 Minuten; Frühjahrssession 2017: 20 Minuten). Im Nationalrat dauert die jeweils letzte Sitzung einer Session etwa eine Stunde, also ebenfalls weit von einer ordentlichen Sitzungsdauer entfernt (Wintersession 2016: 60 Minuten; Frühjahrssession 2017: 65 Minuten). Dennoch wird den anwesenden Parlamentariern die komplette Tagesentschädigung (440 Franken pro Mitglied) ausgeschüttet. Dazu stossen die Übernachtungs- und Mahlzeitenentschädigungen (180 plus 115 Franken). Durch die Vorverlegung der Schlussabstimmungen vom Freitagmorgen auf den späteren Donnerstagnachmittag oder frühen Donnerstagabend könnten demnach je Session 181 470 Franken gespart werden, jährlich also 725 880 Franken. </p><p>Für Mitglieder der eidgenössischen Räte, die weit entfernt wohnen, etwa im Tessin, in Graubünden oder im Ausland, könnte selbstverständlich eine zusätzliche Übernachtung (wie bisher) vorgesehen werden, falls sie das wünschen.</p>
    • <p>Die Geschäftsreglemente des Ständerates und des Nationalrates sind wie folgt zu ändern:</p><p>Die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der ordentlichen Sessionen finden jeweils am Donnerstagnachmittag oder -abend der dritten Sessionswoche statt.</p>
    • Effizientere Terminierung der Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte

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